Schutz­kon­zept

Vor­ab ein Lesehinweis

Bei dem vor­lie­gen­den Text han­delt es sich um die ers­te Ver­si­on unse­res Schutz­kon­zepts. Der Raschel­ban­de e. V. wird es fort­lau­fend wei­ter­ent­wi­ckeln – denn bis zum ers­ten Tag, an dem sich die Raschel­ban­de-Kin­der und ‑Mitarbeiter*innen zusam­men­fin­den, sind noch eini­ge Punk­te zu klä­ren. Erst wenn bei­spiels­wei­se Stand­ort- und Per­so­nal­fra­gen geklärt sind, kön­nen kon­zep­tio­nel­le Ant­wor­ten und Bewer­tun­gen ent­wi­ckelt und im Kin­der­gar­ten­all­tag wei­ter­ent­wi­ckelt werden.

Wir möch­ten als Trä­ger der frei­en Kin­der- und Jugend­hil­fe aner­kannt wer­den. Die vor­lie­gen­den Kon­zep­te des Raschel­ban­de e.V., das päd­ago­gi­sche Kon­zept und das Schutz­kon­zept, bil­den zusam­men die insti­tu­tio­nel­le Kon­zep­ti­on des Raschel­ban­de- Kin­der­gar­tens und ergän­zen sich gegen­sei­tig. Das Schutz­kon­zept greift die päd­ago­gi­schen Leit­ge­dan­ken auf und ergänzt sie bezüg­lich Prä­ven­ti­on und Inter­ven­ti­on bei Kin­des­wohl­ge­fähr­dung sowie (sexu­el­ler) Gewalt. Dar­über hin­aus ist uns ein ganz­heit­li­cher Blick wich­tig: Gesund­heits­aspek­te und Gefah­ren­quel­len, die sich im Wald erge­ben kön­nen, wer­den auf­ge­grif­fen. Die Kon­zep­te sind zusam­men­hän­gend zu lesen und neh­men Bezü­ge auf­ein­an­der, die wir kennt­lich machen.

1. Unser Leitbild

1.1 Kin­der schüt­zen! Wozu sich der Raschel­ban­de e. V. selbstverpflichtet

Alle Mitarbeiter*innen (sowohl Haupt­amt­li­che als auch Neben- und Ehren­amt­li­che) sowie Vor­stands­mit­glie­der des Raschel­ban­de e. V. legen ein aktu­el­les erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis vor, bevor sie die Tätig­keit mit den Raschel­ban­de-Kin­dern auf­neh­men. Die­ses wird regel­mä­ßig aktua­li­siert vorgelegt.

Bereits im Ein­stel­lungs­ver­fah­ren des päd­ago­gisch qua­li­fi­zier­ten Fach­per­so­nals wer­den The­men ange­spro­chen, die in den Bereich der Prä­ven­ti­on von (sexueller/seelischer/körperlicher) Gewalt und der Kin­des­wohl­ge­fähr­dung fal­len. Dabei nut­zen wir einen stan­dar­di­sier­ten Fra­ge­bo­gen und Leit­fa­den. Die­ser ent­hält unter ande­rem Fra­gen hin­sicht­lich der indi­vi­du­el­len Ein­stel­lung zu Nähe und Distanz, geht auf das vor­han­de­ne Wis­sen von früh­kind­li­cher Sexua­li­tät ein, beleuch­tet die vor­han­de­nen Wert­vor­stel­lun­gen der jewei­li­gen Per­son. Glei­ches gilt für mit­hel­fen­de Eltern, die Auf­ga­ben im Raschel­ban­de-All­tag übernehmen.

Bei den Bewer­bungs­ge­sprä­chen wei­sen wir zudem dar­auf hin, dass sich der Raschel- ban­de e.V. dem Schutz der Kin­der vor sexu­el­ler Gewalt ver­schrie­ben hat. Der aktu­el­le sowie alle zukünf­ti­gen Per­so­nal­vor­stän­de unse­res Ver­eins, also die­je­ni­gen Per­so­nen, die für die Per­so­nal­aus­wahl ver­ant­wort­lich sind, eig­nen sich zu Beginn ihrer Arbeit aus­rei­chend Wis­sen zu die­sem The­men­kom­plex an.

Wir haben einen Ver­hal­tens­ko­dex zum Umgang mit den Kin­dern und im Team ent­wi­ckelt, wel­cher einen siche­ren Hand­lungs­rah­men für das Fach­per­so­nal sowie die Lei­tungs- und Vor­stands­ebe­ne bie­ten soll (vgl. Punkt 4). Geplant ist, den Ver­hal­tens­ko­dex bei Neu­ein­stel­lun­gen allen Per­so­nen, die in Kon­takt mit den uns anver­trau­ten Kin­dern tre­ten, als Bei­blatt zum Arbeits­ver­trag zur Unter­zeich­nung vor­zu­le­gen. Zukünf­tig sol­len die Mitarbeiter*innen die­se ver­bind­li­chen Hand­lungs­leit­li­ni­en fort­lau­fend erwei­tern und indi­vi­du­el­le Aspek­te präzisieren.

Sowohl das Per­so­nal als auch der Trä­ger­ver­ein ori­en­tie­ren sich bei ihrer Arbeit an aktu­el­lem und aus­ge­wo­ge­nem Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al und sowie ent­spre­chen­der Fach­li­te­ra­tur zum The­ma. Exter­ne Bera­tungs­an­ge­bo­te wer­den in Anspruch genom­men, um die­ses viel­schich­ti­ge The­ma auch von pro­fes­sio­nel­ler Sei­te zu beleuch­ten und die prä­ven­ti­ve Arbeit des Raschel­ban­de e. V. auf siche­re Füße zu stellen.

Auch die Eltern der Raschel­ban­de-Kin­der infor­mie­ren wir zum The­ma Kin­der­schutz. Regel­mä­ßig füh­ren wir spe­zi­el­le Eltern­aben­de durch, um auf das The­ma auf­merk­sam zu machen und Wis­sen zu den ver­schie­de­nen Schutz­aspek­ten im All­tag der Raschel­ban­de-Kin­der zu vermitteln.

Nicht zuletzt möch­ten wir beto­nen, dass beim Raschel­ban­de e. V. das Kin­des­wohl immer obers­te Prio­ri­tät hat. Der Schutz­auf­trag gegen­über den uns anver­trau­ten Kin­dern ist wich­ti­ger als der Ruf der Einrichtung.

1.2 Kin­der stär­ken! Das ver­ste­hen wir unter Wür­de und Kinderrechten

Wir stär­ken die Rech­te und wah­ren die per­sön­li­chen Gren­zen der uns anver­trau­ten Kin­der. Dabei ver­tre­ten wir eine päd­ago­gi­sche Grund­hal­tung, die sich durch Dia­log, Par­ti­zi­pa­ti­on und Mit­be­stim­mung aus­zeich­net (vgl. päd­ago­gi­sches Kon­zept Punkt 4.2). Für den Raschel­ban­de-All­tag bedeu­tet das kon­kret: Alle Kin­der wer­den in die Ent­schei­dungs­pro­zes­se ein­be­zo­gen – dabei ach­ten wir auf eine alters­ge­mä­ße und an die indi­vi­du­el­le Ent­wick­lung der Kin­der ori­en­tier­te Aus­ge­stal­tung der Rah­men­be­din- gun­gen. Die Mitarbeiter*innen wer­den fort­wäh­rend dar­in geschult, einen sen­si­blen Umgang mit den Kin­dern und im Team zu leben – das gilt ins­be­son­de­re für Stress- und Konfliktsituationen.

Hand­lungs­lei­tend für unse­re Arbeit ist unter ande­rem die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on aus dem Jahr 1989. Unter Kin­der­schutz ver­ste­hen wir nicht nur den Schutz, son­dern auch die Stär­kung aller uns anver­trau­ten Kin­der durch die Umset­zung und Ein­hal­tung der UN-Kin­der­rech­te, wie zum Beispiel:

  • Art. 2: Das Recht auf Gleich­be­hand­lung aller Kin­der (unter Berück­sich­ti­gung ihrer unter­schied­li­chen Vor­aus­set­zun­gen), vgl. päd­ago­gi­sches Kon­zept, Punkt 6.1 und 6.2
  • Art. 3: Vor­rang des Kin­des­wohls bei allen Maß­nah­men, die Kin­der betreffen
  • Art. 6: Das Recht auf Leben und per­sön­li­che Entwicklung
  • Art. 12: Ach­tung vor der Mei­nung und dem Wil­len des Kindes
  • Art. 16: Schutz der Pri­vat­sphä­re und Wür­de des Kindes
  • Art. 19: Schutz vor jeder Form kör­per­li­cher oder geis­ti­ger Gewalt­an­wen­dung, Scha­dens­zu­fü­gung, Miss­hand­lung, Ver­nach­läs­si­gung oder Aus­beu­tung ein­schließ­lich der sexu­el­len Gewalt

1.3 Par­ti­zi­pa­ti­on gestal­ten! Unser Leit­ge­dan­ke dient der Prävention

Die Par­ti­zi­pa­ti­on der Kin­der in allen Belan­gen des Raschel­ban­de-All­tags (vgl. päd­ago­gi­sches Kon­zept, Punkt 4.2 und 5) bil­det eine soli­de Basis für selbst­be­stimm­tes Den­ken und Han­deln – und trägt somit zur Prä­ven­ti­on bei. Unser Umgang mit­ein­an­der ist geprägt von Acht­sam­keit und Respekt. Denn nur so las­sen sich grenz­ver­let­zen­des Ver­hal­ten sowie gewalt­tä­ti­ge Über­grif­fe und jeg­li­che For­men von Gewalt erken­nen und dar­an anschlie­ßend geeig­ne­te Maß­nah­men zum Kin­der­schutz ergreifen.

„Par­ti­zi­pa­ti­on gestal­ten!“ — Das bedeu­tet für uns, einen Ort zu schaf­fen, der durch demo­kra­ti­sche Struk­tu­ren und mit nied­ri­gem Hier­ar­chie­ge­fäl­le dazu bei­trägt, die Ver­ant­wor­tung und Teil­ha­be jedes Ein­zel­nen zu för­dern (vgl. päd­ago­gi­sches Kon­zept, Punkt 4.2). Kin­der, die die Struk­tu­ren und Ent­schei­dungs­we­ge ihres Kin­der­gar­tens ken­nen und aktiv betei­ligt wer­den, erfah­ren, dass sie gehört und ernst genom­men wer­den. Hier­durch wer­den sie befä­higt, sich auch in Pro­blem­si­tua­tio­nen dem päd­ago­gi­schen Per­so­nal gegen­über zu öff­nen und aktiv das Gespräch zu suchen, falls sie Hil­fe benötigen.

1.4 Selbst­be­wusst­sein för­dern! Wir stel­len Kind-gerech­te Infor­ma­ti­on bereit

Es ist die Auf­ga­be des päd­ago­gi­schen Fach­per­so­nals, die gesun­de und alters­ent­spre­chen­de Ent­wick­lung wahr­zu­neh­men und durch spe­zi­fi­sche sprach­li­che, intel­lek­tu­el­le, moto­ri­sche bzw. grup­pen­spe­zi­fi­sche Ange­bo­te zu för­dern. Bei der Aus­wahl von Spiel- und Lern­ma­te­ri­al ach­ten wir dar­auf, dass die Lebens­welt in ihrer Viel­falt abge­bil­det ist und das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal nicht sei­ne eige­nen Wer­te und Nor­men unre­flek­tiert ver­mit­telt – dies gilt ins­be­son­de­re in den sen­si­blen Berei­chen der sexu­al­päd­ago­gi­schen Auf­klä­rung und Anti­dis­kri­mi­nie­rung (vgl. Punkt 6 und päd­ago­gi­sches Kon­zept, Punkt 6.2).

2. Risi­ko­ana­ly­se

Der Raschel­ban­de e. V. nimmt die Auf­ga­be der Gefah­ren­ana­ly­se und ‑abwä­gung ernst und wird sich zukünf­tig mit Fach­stel­len und den ört­li­chen Behör­den dar­über bera­ten, wel­che Struk­tur- und Inter­ven­ti­ons­maß­nah­men von Beginn an zu tref­fen sind, um Gefähr­dun­gen zu mini­mie­ren. Hier­bei neh­men wir ganz unter­schied­li­che Stel­len in den Fokus: Neben dem Schutz des Kin­des­wohls in allen Belan­gen, liegt uns auch der Unfall­schutz in beson­de­rem Maße am Her­zen. Im Fol­gen­den sind unter den Punk­ten 3 bis 6 Maß­nah­men der Prä­ven­ti­on aus­for­mu­liert. Ab Punkt 7 sind Maß­nah­men der Inter­ven­ti­on auf­ge­führt, die deut­lich machen, wie der Raschel­ban­de e.V. kon­kret mit Gefähr­dungs­si­tua­tio­nen umgeht.

2.1 Beson­de­re Gefah­ren bezo­gen auf die Aufenthaltsorte

Bau­wa­gen, Frei­flä­che, Wald: An die­sen Orten hal­ten sich die Raschel­ban­de-Kin­der auf. Jeder Ort stellt das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal bezo­gen auf die Auf­sichts­pflicht vor ande­re Her­aus­for­de­run­gen. Des­halb ein Gedan­ke vor­ab: Wir gestal­ten die Orte, an denen wir uns auf­hal­ten – natür­lich ohne unnö­tig in die Natur ein­zu­grei­fen. Wir tra­gen dazu bei, dass sie siche­re Orte wer­den und bleiben.

  • Unse­re Bau­wa­gen die­nen als gesi­cher­te, für die Erzieher*innen gut ein­seh­ba­re Räum­lich­kei­ten, die Schutz vor Wit­te­rung und exter­nen Per­so­nen bie­ten. Somit schät­zen wir sie als “rela­tiv sicher” ein, sie kön­nen jeder­zeit als Rück­zugs­ort auf­ge­sucht wer­den. Gefah­ren­quel­len inner­halb der Bau­wa­gen las­sen sich eher bei den zwi­schen­mensch­li­chen Kon­tak­ten ver­or­ten. Gefähr­li­che Gegen­stän­de wer- den kin­der­si­cher an einem sepa­ra­ten Ort ver­staut: Ob Aus­rüs­tung im Bol­ler­wa­gen, Uten­si­li­en zur Gar­ten­ar­beit, Gegen­stän­de des Küchen­be­darfs oder Rei­ni­gungs­mit­tel – die­se lie­gen nie­mals frei zugäng­lich herum.
  • Die Frei­flä­che um die Bau­wa­gen gehört für die Kin­der zur bekann­ten Raschel­ban­de-Umge­bung. Mit zuneh­men­dem Radi­us ver­la­gern sich aber die Gefah­ren­po­ten­zia­le: Nach Rück­spra­che mit den zustän­di­gen Ämtern und behörd­li­chen Ein­rich­tung wer­den Vor­sichts­maß­nah­men getrof­fen, dar­un­ter fal­len etwa Brand- und Forst­schutz. Auch sind wir im Wald nicht immer allein: Das Are­al um die Bau­wa­gen ist für jede*n frei zugäng­lich. Es kön­nen Müll und gefähr­li­che Gegen­stän­de von Drit­ten hin­ter­las­sen wer­den. Hier ist beson­de­re Vor­sicht von­sei­ten des päd­ago­gi­schen Per­so­nals gefragt. Sie über­neh­men regel­mä­ßi­ge Kontrollgänge.
  • Im Wald besteht ein erhöh­tes Gefah­ren­po­ten­zi­al: Je nach Wet­ter­la­ge müs­sen die Erzieher*innen ver­schie­de­ne Aspek­te berück­sich­ti­gen – dazu zäh­len etwa:
    • Wit­te­rung: Vor­sicht vor her­ab­fal­len­den Ästen, gro­ßen Pfüt­zen und Was­ser­an­samm­lun­gen nach Stür­men; vor maro­den Bäu­men nach einer anhal­ten­den Tro­cken­pe­ri­ode; vor Stol­per­fal­len ins­be­son­de­re in der Däm­me­rung; vor zu hoher Son­nen­ein­strah­lung auf Grün­flä­chen ohne Baum­be­stand im Som­mer. Hier ist das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal ange­hal­ten ent­spre­chen­de Schutz­maß­nah­men durch­zu­füh­ren (die ent­spre­chen­den Orte dür­fen von den Kin­dern nicht auf­ge­sucht wer­den, bis die Gefah­ren­quel­le ent­fernt ist; Förs­ter benach­rich­ti­gen; für Son­nen­schutz (Klei­dung, Son­nen­creme) sor­gen etc.).
    • Lebe­we­sen: Im Wald sto­ßen die Kin­der immer wie­der auf Tier­bau­ten und Löcher im Boden, die nicht sofort ersicht­lich sind. Die­se kön­nen zu Stol­per­fal­len wer­den, oder die Kin­der kön­nen in ihnen fest­ste­cken. Dar­über hin­aus kann es zu Kon­takt mit her­um­strol­chen­den (Haus-) Tie­ren kom­men. Im Bereich des Gesund­heits­schut­zes sind wir wach­sam und agie­ren prä­ven­tiv, um Zecken, Wür­mern etc. kei­ne Angriffs­flä­che zu bie­ten. Bezüg­lich all die­ser Punk­te üben wir kla­re Ver­hal­tens­re­geln mit den Kin­dern ein.
    • Plan-Stand­ort: In nicht all­zu gro­ßer Ent­fer­nung befin­den sich der Deck­stei­ner Wei­her und die Stra­ßen­bahn­li­nie 7. Wel­che Gefah­ren­po­ten­zia­le sich hier­aus erge­ben, wird zukünf­tig genau­er betrachtet.
    • Wei­te­re Aspek­te, bei denen Vor­sicht gebo­ten ist: Bau­wer­ke aus Ästen (z. B. Tipis) sind hin­sicht­lich ihrer Sta­bi­li­tät vom päd­ago­gi­schen Fach­per­so­nal sicher zu kon­stru­ie­ren und regel­mä­ßig zu kon­trol­lie­ren. Die Viel­falt von Flo­ra und Fau­na birgt auch gif­ti­ge Gefah­ren, über die die Kin­der auf­ge­klärt werden.

2.2 Beson­de­re Gefah­ren bezo­gen auf den Umgang mit­ein­an­der: Mitarbeiter*in – Kind

  • Die unter Punkt 5.2 auf­ge­führ­ten grenz­ver­let­zen­den Ver­hal­tens­wei­sen und dar­über hin­aus die Gefahr von (sexueller/seelischer/körperlicher) Gewalt sehen wir ins­be­son­de­re in schlecht ein­seh­ba­ren Berei­chen erhöht. In der Ein­rich­tung sind das etwa die Toi­let­ten und die Wickelecke.
  • Beson­de­re Situa­tio­nen wie mög­li­che Wan­de­run­gen in der Däm­me­rung, Über­nach­tun­gen in der Grup­pe oder der Umgang mit Eins-zu-eins-Situa­tio­nen wer­den recht­zei­tig im Team besprochen.
  • Jede*r Erzieher*in muss spe­zi­fi­sche Bedürf­nis­se der Kin­der ken­nen: All­er­gien, chro­ni­sche Erkran­kun­gen, Vor­lie­ben und Abnei­gun­gen der Kin­der wer­den von den Eltern bei der Auf­nah­me in den Kin­der­gar­ten kom­mu­ni­ziert und durch die Erzieher*innen dokumentiert.

2.3 Beson­de­re Gefah­ren bezo­gen auf den Umgang mit­ein­an­der: Kind – Kind

  • Auch hier ent­ste­hen Gefähr­dungs­si­tua­tio­nen ins­be­son­de­re in schlecht ein­seh­ba­ren Berei­chen (vgl. Punkt 3.2).
  • Beim Spie­len und Toben kann es zu Unfäl­len kom­men: Ins­be­son­de­re sehen wir Gefah­ren­po­ten­zi­al bei Was­ser­spie­len im Som­mer oder bei Ran­ge­lei­en, die Reak­tio­nen her­bei­füh­ren, wie bei­spiels­wei­se aus Ver­se­hen ein ande­res Kind vom Baum zu stoßen.
  • Klar for­mu­lier­te Ver­hal­tens­re­geln wer­den mit den Kin­dern eingeübt.

2.4 Beson­de­re Gefah­ren bezo­gen auf Dritte

  • Wir legen Wert auf einen sen­si­blen Umgang des Ken­nen­ler­nens bei Hos­pi­ta­tio­nen Exter­ner (Praktikant*innen, inter­es­sier­te neue Erzieher*innen, …) sowie bei der Ein­ar­bei­tung neu­en Per­so­nals. Denn hier­bei betre­ten für die Kin­der “frem­de” Men­schen ihren pri­va­ten Bereich. Grund­sätz­lich gilt: Die Bezugs­per­so­nen las­sen die ihnen anver­trau­ten Kin­der nicht unbe­auf­sich­tigt in der Obhut Drit­ter. Äußert ein Kind Unbe­ha­gen, wird dar­auf eingegangen.
  • Beson­de­re Situa­tio­nen wie Aus­flü­ge, Fes­te inner­halb der Raschel­ban­de mit den Eltern und Fami­li­en der Kin­der oder wenn Drit­te, wie etwa Handwerker*innen oder Rei­ni­gungs­kräf­te vor Ort sind, wer­den geson­dert betrach­tet. Grund­sätz­lich gilt: Sie alle sind kei­ne Bezugs- und Auf­sichts­per­so­nen für die Kindergruppe.
  • Die Bring- und Abhol­zei­ten sor­gen für Tru­bel und erfor­dern die Auf­merk­sam­keit des päd­ago­gi­schen Per­so­nals. Kla­re Richt­li­ni­en, wel­che Per­so­nen die Kin­der abho­len dür­fen, wer­den kom­mu­ni­ziert und doku­men­tiert. Wich­tig sind uns zudem kla­re Abspra­chen dar­über, ab wann ein Kind als „über­ge­ben” und abge­holt gilt – denn ein blo­ßer Zuruf aus der Fer­ne genügt nicht.
  • Wir sind nicht allein im Wald: Sobald sich Drit­te den Kin­dern nähern, schal­tet sich das päd­ago­gi­sche Per­so­nal ein, um die Situa­ti­on ein­zu­schät­zen und ein­grei­fen zu kön­nen. Soll­ten Ver­dachts­mo­men­te grenz­ver­let­zen­den Ver­hal­tens oder gar von Straf­ta­ten ent­ste­hen, wer­den wei­te­re Per­so­nen ein­ge­schal­tet (vgl. Not­fall­plä­ne, Punkt 7).

3. Ver­mei­dung von Grenz­über­schrei­tun­gen: Unser Verhaltenskodex

3.1 Erwach­se­ne als Vorbild

Erwach­se­ne die­nen immer als Vor­bild für Kin­der. Des­we­gen ach­ten wir dar­auf, wie unser Mit­ein­an­der sich aus­ge­stal­tet. Kei­nen Platz haben: jeg­li­che Andro­hung oder gar Aus­übung von (kör­per­li­cher und see­li­scher) Gewalt, sozia­ler Aus­schluss, ein Vor­füh­ren des Kin­des, Bestra­fun­gen, Aus­la­chen, Scha­den­freu­de, (im Umgang mit Kin­dern) Iro­nie, Zwang, Angst machen, Abspra­chen bre­chen, Igno­rie­ren, nicht aus­re­den las­sen oder auto­ri­tä­res Ver­hal­ten (außer in abso­lu­ten Notfällen).

Wir sind alle Men­schen: All das kann natür­lich im All­tag trotz­dem mal (!) pas­sie­ren, soll­te aber immer reflek­tiert wer­den. Wir legen Wert auf eine offe­ne und kon­struk­ti­ve Gesprächs- und Feed­back­kul­tur (vgl. Punkt 2.2): Gesche­hen Feh­ler, so klä­ren wir die Situa­ti­on und ent­schul­di­gen uns. Von Sei­ten der Kin­der erwar­ten wir kei­ne Ent­schul­di­gung, da die­se von Her­zen kom­men soll­te und als Zwang ihre wah­re Bedeu­tung und ihre Authen­ti­zi­tät verliert.

3.2 Team als Basis

Unse­re Ein­rich­tung steht für Par­ti­zi­pa­ti­on, Mit­be­stim­mung, demo­kra­ti­sches Den­ken und Han­deln sowie Wert­schät­zung. Eine Feed­back­kul­tur, die Lob und Kri­tik glei­cher­ma­ßen pflegt, soll geför­dert wer­den. Es ist die Auf­ga­be des Raschel­ban­de e. V. im All­tag dafür zu sor­gen, dass Selbst- und Fremd­re­fle­xi­on statt­fin­den kann. Die­ser Ver­ant­wor­tung kom­men wir nach durch:

  • Regel­mä­ßi­ge Team­sit­zun­gen, Super­vi­sio­nen und Refle­xio­nen. Sie för­dern das Ver­ständ­nis, klä­ren Unsi­cher­hei­ten und hel­fen allen, sich weiterzuentwickeln.
  • Im Team wird eine Per­son als Kinderschutzbeauftragte*r und Ansprechpartner*in für alle Kin­der und Eltern benannt.

3.3 Nähe und Distanz

Nähe und Distanz prä­gen unse­re zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hun­gen. Jedes Indi­vi­du­um hat ein Bedürf­nis nach bei­dem: Es braucht Nähe, genau­so wie die Mög­lich­keit, sich abgren­zen zu kön­nen. Bei­den Bedürf­nis­sen kom­men wir im Tages­ab­lauf und spe­zi­ell in Eins-zu-Eins-Situa­tio­nen nach. Dabei unter­schei­den wir noch­mal zwi­schen Nähe und Distanz bei Erwach­se­nen und Kin­dern sowie Nähe und Distanz zwi­schen Kindern.

  • Zwi­schen Erwach­se­nen und Kin­dern
    Die Bezie­hung zwi­schen Erwach­se­nem und Kind ist natur­ge­mäß von einem Macht­ge­fäl­le geprägt. Des­we­gen ist es beson­ders wich­tig, dass wir gewis­se Regeln beach­ten, um die Gren­ze eines jeden Kin­des zu wah­ren und zu respektieren:
    • Wir akzep­tie­ren jedes Nein (ver­bal oder non­ver­bal aus­ge­drückt) – es sei denn, es ist ein abso­lu­ter Not­fall und wir kön­nen durch das Igno­rie­ren des Neins das Kind vor Scha­den bewah­ren oder ein ande­res schützen.
    • Wir küs­sen kei­ne Kin­der und bie­ten von uns aus kei­ne kör­per­li­che Nähe an. Sucht das Kind jedoch kör­per­li­che Nähe, so kann dar­auf ein­ge­gan­gen wer­den – wenn die Erzie­hungs­kraft das möch­te und mit ihren Gren­zen ver­ein- baren kann.
    • Wir spre­chen die Kin­der mit ihren Vor­na­men an, und ver­zich­ten bewusst auf Kose­na­men und dergleichen.
    • Wir respek­tie­ren die Intim­sphä­re; auch beim Wickeln, beim Gang zur Toi­let­te (vgl. Punkt 4.5) und beim Umziehen.
    • Wir foto­gra­fie­ren und fil­men die Kin­der nicht in höchst inti­men Lebens­be­rei­chen wie z. B. auf der Toi­let­te, beim Wickeln, beim Schla­fen, beim Umzie­hen, nackt bzw. halb­nackt beim Schwimmen/Planschen, beim Essen. Möch­te ein Kind nicht foto­gra­fiert wer­den, wird dies in jedem Fall akzep­tiert. Es wird nicht ver­sucht, das Kind zu über­re­den. Die foto­gra­fie­ren­de oder fil­men­de Per­son ist sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst: Es wer­den kei­ne das Kind in irgend­ei­ner Wei­se bloß­stel­len­den Auf­nah­men (z.B. beim Nase­boh­ren) gemacht.
    • Eine Ver­öf­fent­li­chung des Foto-/Film­ma­te­ri­als erfolgt aus­schließ­lich nach erfolg­ter Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten. Im Raschel­ban­de-All­tag wird nur mit einer Kame­ra unse­rer Ein­rich­tung fotografiert/gefilmt, nicht mit pri­va­ten Han­dys. Die Fotos wer­den nach Ein­wil­li­gung in regel­mä­ßi­gen Abstän­den auf siche­rem Wege (USB/Cloud) an die Eltern wei­ter­ge­ge­ben. Wir ver­öf­fent­li­chen kei­ne Fotos, auf denen die Kin­der von vor­ne zu sehen sind, auf unse­rer Home­page. Dar­über hin­aus agie­ren alle Mit­glie­der und Mitarbeiter*innen des Raschel­ban­de e. V. im Digi­tal­raum acht­sam und tei­len – wenn über­haupt – Foto-/Film­ma­te­ri­al aus­schließ­lich über siche­re Kanäle.
  • Zwi­schen Kin­dern
    Kin­der sol­len und dür­fen die Mög­lich­keit haben, sich kör­per­lich zu begeg­nen: Sie fas­sen sich an den Hän­den, sie toben und kuscheln mit­ein­an­der. Sie gehen zusam­men zur Toi­let­te und ent­de­cken ihren Kör­per, viel­leicht auch die Kör­per ande­rer Kin­der. Wich­tig ist uns, dass sich jedes Kind wohl fühlt (vgl. Punkt 6).
    • Die Gren­ze ist immer erreicht, sobald sich ein Kind unwohl fühlt.
    • Wir regen alle Raschel­ban­de-Kin­der dazu an, ihre eige­nen Gren­zen wahr­zu­neh­men und zu arti­ku­lie­ren. Dar­über hin­aus liegt unser Augen­merk dar­auf, alle Kin­der dafür zu sen­si­bi­li­sie­ren, dass Gren­zen indi­vi­du­ell sind – was das eine Kind schön fin­det, mag ein ande­res Kind gar nicht.
    • Wir behal­ten im Raschel­ban­de-All­tag die Bezie­hun­gen der Kin­der unter­ein­an­der im Blick und schrei­ten ein, sobald ein Macht­ge­fü­ge ent­steht, das grenz­ver­let­zen­des Ver­hal­ten beinhaltet.

Micro­soft Word — Schutz­kon­zept (Stand 11.07.2021).docx

3.4 Gewalt­freie Kommunikation

Wör­ter haben nicht nur eine Bedeu­tung, son­dern trans­por­tie­ren oft auch eine Wer­tung. Spra­che kann so posi­tiv oder nega­tiv kon­no­tiert sein. Damit Kin­der sich frei ent­fal­ten und aus­pro­bie­ren kön­nen, ist es wich­tig, einen wert­frei­en Raum zu eta­blie­ren, in dem auch Kon­flik­te nicht auf per­sön­lich-emo­tio­na­ler Ebe­ne, son­dern auf der Sach­ebe­ne gelöst wer­den. Häu­fig wird durch eine unbe­dach­te Sprach­ver­wen­dung vor­schnell gewer­tet. Bei Pro­ble­men wer­den Sach- und Bezie­hungs­ebe­ne ver­mengt, was eine befrie­di­gen­de Auf­lö­sung schwie­rig macht. Kin­der sind sehr sen­si­bel für Feed­back, ins­be­son­de­re von Bezugspersonen.

Raschel­ban­de e. V. ist es ein Anlie­gen, Kin­dern Frei­raum zu bie­ten, indem sie ihre Per­sön­lich­keit indi­vi­du­ell ent­wi­ckeln kön­nen. Dazu eig­net sich in beson­de­rer Wei­se die Gewalt­freie Kom­mu­ni­ka­ti­on nach Rosenberg.

Die­ser Ansatz ist davon geprägt, sei­nem Gegen­über mit Empa­thie ent­ge­gen­zu­tre­ten. Die Gewalt­freie Kom­mu­ni­ka­ti­on dient ins­be­son­de­re zur Lösung von Kon­flik­ten und ent­las­tet die Situa­ti­on, indem sie Wahr­neh­men und Füh­len von­ein­an­der trennt. Die­ses Ver­fah­ren hilft bei der Unter­schei­dung, was Kon­flik­te auf der Sach­ebe­ne und der Ge- fühls­ebe­ne mit einem machen.

Für die Kom­mu­ni­ka­ti­on im All­tag bedeu­tet dies, dass wir Din­ge erst beob­ach­ten – ohne direkt emo­tio­nal invol­viert zu sein. Das Gefühl, was mei­ne Beob­ach­tung in mir aus­löst, ver­ste­he ich als ein unbe­frie­dig­tes Bedürf­nis, das ich stil­len möch­te. Auf die­ser Basis for­mu­lie­re ich mei­ne Bit­te. Rosen­berg bie­tet dafür eine simp­le For­mel an:

„Wenn ich a sehe, dann füh­le ich b, weil ich c brau­che. Des­halb möch­te ich jetzt ger­ne d.“

Eden, Ange­la (2021): Gewalt­freie Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Kin­dern. Nor­der­stedt: Books on demand, S. 25.

3.5 Wickeln und Hil­fe auf der Toilette

Beson­ders sen­si­ble Situa­tio­nen im All­tag wie das Wickeln oder die Unter­stüt­zung beim Toi­let­ten­gang ver­lan­gen nach einer inti­men und pri­va­ten Umge­bung. Gera­de hier bie­ten wir den Kin­dern einen ent­spre­chen­den Schutz, denn in bei­den Situa­tio­nen liegt ein erhöh­tes Gefähr­dungs­po­ten­zi­al vor (vgl. Punkt 3.2). Grund­sätz­lich gilt:

  • Das Kind darf sich aus­su­chen, von wem es Hil­fe­stel­lun­gen bekommt.
  • Wir neh­men das Recht der Kin­der ernst, bestimm­te Erzieher*innen in inti­men Situa­tio­nen abzu­leh­nen – soll­te die Ableh­nung kon­stant sein, hin­ter­fra­gen wir das.
  • Jedes Kind wird ermu­tigt, ihm unan­ge­neh­me Situa­tio­nen sofort zu unter­bre­chen. Natür­lich gehen die Erzieher*innen dar­auf ein.
  • Die­ses Auf­zei­gen von Wün­schen und per­sön­li­chen Gren­zen wird unein­ge­schränkt respektiert.
  • In allen inti­men Situa­tio­nen wird auf eine sen­si­ble und kla­re Spra­che geach­tet. Kon­kret bedeu­tet das: Alle Hand­lun­gen, die den Kör­per betref­fen, wer­den ver­bal beglei­tet. Alle Kör­per­tei­le wer­den so benannt, wie sie hei­ßen (Vul­va, Penis, Hoden, Po), statt “ver­nied­li­chen­de” Begrif­fe zu verwenden.

Grund­sätz­lich sind die Türen im Wickel­be­reich offen, aber der Ort ist nicht offen ein­seh­bar. Wir ach­ten dar­auf, dass die Pri­vat­sphä­re des Kin­des gewahrt bleibt. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn Drit­te in der Umge­bung sind, oder wei­te­re Kin­der aus Inter­es­se und Neu­gier der Situa­ti­on bei­woh­nen möch­ten, und das “Wickel­kind” zu ver­ste­hen gibt, dass die Situa­ti­on ihm auf­grund wei­te­rer Anwe­sen­der unan­ge­nehm ist. Ver­lässt die Erzie­hungs­kraft mit einem Kind die Grup­pe, teilt sie dies mit, sodass alle immer wis­sen, wo gewi­ckelt wird.

Jedes Kind ent­schei­det selbst, ob und wann es Hil­fe beim Toi­let­ten­gang möch­te und von wem. Hier­bei ach­ten wir auch auf non­ver­ba­le Signa­le und hel­fen indi­vi­du­ell beim Über­gang win­del­frei zu wer­den oder wenn „mal etwas dane­ben­ge­gan­gen ist”.

Unser Toi­let­ten­wa­gen wird eine Toi­let­te für Erwach­se­ne und eine oder meh­re­re für Kin­der haben. Die Kin­der­ka­bi­nen haben halb­ho­he Türen, die nicht abge­schlos­sen wer­den kön­nen. Im Raschel­ban­de-All­tag ist uns wich­tig, dass immer eine Auf­sichts­per­son im Wagen ist, wenn die­ser genutzt wird. Wir eta­blie­ren Regeln und tref­fen Abspra­chen mit den Kin­dern hin­sicht­lich der Nut­zung des Toi­let­ten­wa­gens. Kin­dern, die allei­ne zur Toi­let­te gehen möch­ten, bie­ten wir an, mit­zu­kom­men und dafür zu sor­gen, dass sie unge­stört sind. Wird hin­ge­gen um Unter­stüt­zung gebe­ten, so fin­det die­se nur in den Berei­chen statt, die vom Kind gewünscht wer­den. Ist etwa nur Hil­fe beim Anzie­hen der Hose gewollt, ist auch nur hier zu unter­stüt­zen. In Situa­tio­nen, die erfah­rungs­ge­mäß für Kin­der schwie­rig sein kön­nen, wie mög­li­cher­wei­se dem Abwi­schen des Pos nach dem Stuhl­gang, kann die Bezugs­per­son, nach Abspra­che mit dem Kind, hel­fen. Wird dies jedoch vom Kind abge­lehnt, ist das zu akzep­tie­ren. Wir über­tre­ten kei­ne Gren­zen, wir respek­tie­ren sie. Je nach­dem wie die kon­kre­te Toi­let­ten­si­tua­ti­on aus­se­hen wird, sind an die­ser Stel­le wei­te­re Hin­wei­se zu ergän­zen. Die­ser Punkt ist noch nicht abgeschlossen.

4. Par­ti­zi­pa­ti­ons- und Beschwer­de­ver­fah­ren für Kinder

Wir alle machen Feh­ler. Und wir soll­ten die Chan­ce ergrei­fen, aus ihnen zu ler­nen. Dabei reden wir mit den Betrof­fe­nen statt über sie.

Die­ser erwei­ter­te Leit­satz steht für das Den­ken und Han­deln im Raschel­ban­de-All­tag. Ganz kon­kret bedeu­tet das: Die uns anver­trau­ten Kin­der sol­len sich beschwe­ren – ohne Angst. Es ist wich­tig, dass allen Kin­dern kla­re Lösungs­vor­schlä­ge bezie­hungs­wei­se Hilfs­an­ge­bo­te gemacht wer­den. Denn das dient auch der Prä­ven­ti­on. Es ist die Auf­ga­be des päd­ago­gi­schen Fach­per­so­nals für Beschwer­den, Kri­tik etc. pas­sen­de Räu­me und Ange­bo­te im Kita-All­tag zu eta­blie­ren. Lei­tung und Vor­stand unter­stüt­zen (wenn nötig) dabei. Wich­tig ist, dass den Kin­dern der Zusam­men­hang zwi­schen einer Beschwer­de und der sich dar­aus ablei­ten­den Kon­se­quenz klar wird.

4.1 Demo­kra­ti­sche Struk­tu­ren för­dern fla­che Hierarchien

Demo­kra­ti­sche Struk­tu­ren erfor­dern, dass sie leben­dig gehal­ten wer­den und dass alle Betei­lig­ten ihre Rech­te ken­nen. Um fla­che Hier­ar­chien zu eta­blie­ren, ist es wich­tig, dass das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal bewusst einen Teil sei­ner Macht abgibt. Dafür über­neh­men die Kin­der – ent­spre­chend ihrer Fähig­kei­ten – Verantwortung.

Was bedeu­tet das kon­kret im Raschel­ban­de-All­tag? Wir för­dern Selbst­be­stim­mung und Teil­ha­be – denn nur so kön­nen die Kin­der erfah­ren, dass ihre Mei­nung gehört wird, sie ihre Lebens­welt mit­ge­stal­ten kön­nen und ihr Ver­hal­ten Kon­se­quen­zen mit sich bringt.

Wie im päd­ago­gi­schen Kon­zept unter Punkt 4.2 beschrie­ben, wer­den die Kin­der ermu­tigt, Par­ti­zi­pa­ti­on und Mit­be­stim­mung im All­tag zu leben. Als geeig­ne­te Pro­zes­se bie­ten sich regel­mä­ßig statt­fin­den­de Kin­der­kon­fe­ren­zen sowie die Grün­dung eines Kin­der­ra­tes an. Klar ist: Alle gehen acht­sam mit den Gefüh­len, Bedürf­nis­sen und Gren­zen des Gegen­übers um – dabei erken­nen wir an, dass es bewusst oder unbe­wusst zu grenz­ver­let­zen­dem Ver­hal­ten kom­men kann.

Damit Par­ti­zi­pa­ti­on gelingt, sind bestimm­te Ver­hal­tens­wei­sen und Regeln für die Kin­der wich­tig. Fest­ge­leg­te Abspra­chen zwi­schen dem päd­ago­gi­schen Team und den Kin­dern sowie den Kin­dern unter­ein­an­der die­nen ihrer Sicher­heit und sind unter anderem:

  • in Ruf- und Hör­wei­te bleiben
  • durch die Erzieher*innen räum­lich fest­ge­leg­te Gren­zen nicht über­schrei­ten (z. B. bis zu dem Baum, dem Busch etc. dür­fen sich die Kin­der von der Grup­pe entfernen)
  • kei­ne Pflan­zen, Bee­ren, Tie­re oder her­um­lie­gen­de Gegen­stän­de etc. in den frei­en Wald- und Natur­flä­chen in den Mund neh­men oder essen – das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal soll ange­spro­chen wer­den, ob etwas “pro­biert” wer­den darf
  • aktiv sein und blei­ben: par­ti­zi­pie­ren und beschwe­ren (vgl. Punkt 5.3 und 5.4)
  • kei­ne Gewalt, gewalt­frei­es Kom­mu­ni­zie­ren; Nach­fra­gen beim Gegen­über, anstatt direkt in Akti­on zu gehen (all dies liegt uns bei den zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hun­gen der Kin­der unter­ein­an­der beson­ders am Herzen)
  • bestimm­te Ver­hal­tens­wei­sen mit den Kin­dern ein­üben und ein Bewusst­sein da- für, dass das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal als Vor­bild fungiert

4.2 Gren­zen erken­nen und ernst nehmen

Wir hin­ter­fra­gen im Raschel­ban­de-All­tag unse­re Posi­tio­nen, um alle Facet­ten uner­wünsch­ten Ver­hal­tens auf­zu­de­cken. Bei­spie­le für uner­wünsch­tes Ver­hal­ten sind unter anderem:

  • päd­ago­gisch frag­wür­di­ges Verhalten
  • die eige­nen Bedürf­nis­se vor­an­stel­len und nicht pri­mär das Kin­des­wohl beachten
  • Aus­üben von Macht bzw. Macht­ge­fäl­le ausnutzen
  • unkon­trol­lier­tes Aus­agie­ren der eige­nen Gefühle
  • her­ab­wür­di­gen­de Aussagen
  • Ver­säum­nis­se bei Pfle­ge, Auf­sicht und Versorgung

Um ein Ver­hal­ten als unan­ge­mes­sen oder grenz­ver­let­zend ein­ord­nen zu kön­nen, sehen wir sowohl objek­ti­ve Fak­to­ren als maß­ge­bend an, aber auch das sub­jek­ti­ve Emp­fin­den der Kin­der. Das sub­jek­ti­ve Emp­fin­den erfor­dert im Raschel­ban­de-All­tag eine beson­de­re Berück­sich­ti­gung, da sonst die Gefahr besteht, dass eine Ver­let­zung nicht ernst genom­men wird. Sät­ze wie bspw. „Es war nicht so gemeint.” sind mit beson­de­rem Augen­merk zu betrach­ten, da Men­schen Ver­hal­tens­wei­sen oder Aus­sa­gen als unter­schied­lich ver­let­zend emp­fin­den kön­nen. Bevor wir mit der ers­ten Raschel­ban­de-Grup­pe star­ten, aktua­li­sie­ren wir unter Berück­sich­ti­gung wei­te­rer Hilfs­ma­te­ria­li­en, wie bei­spiels­wei­se die vom Pari­tä­ti­schen erstell­te „Ver­hal­ten­sam­pel”, unse­ren Ver­hal­tens­ko­dex. Des Wei­te­ren neh­men wir Anre­gun­gen durch das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal auf.

4.3 Geleb­te Teil­ha­be mit­hil­fe von alters­ge­rech­ter Information

Um ein siche­res Wer­te­ge­fü­ge zu eta­blie­ren, sol­len fort­lau­fend gemein­sam Rech­te und Regeln benannt, for­mu­liert und sicht­bar gemacht wer­den. Hier­bei kön­nen The­men- und Pro­jekt­pha­sen hel­fen. Dar­über hin­aus sol­len viel­fäl­ti­ge Mate­ria­li­en genutzt wer­den, die alters­spe­zi­fi­sche Hil­fe­stel­lung bie­ten. Wie genau Teil­ha­be im Raschel­ban­de-All­tag gestal­tet ist, rich­tet sich nach den Vor­lie­ben und Bedürf­nis­sen der Grup­pe – denk­bar wäre etwa:

  • Abstim­mung durch Natur­ma­te­ri­al (Stein, Stock)
  • Hand­zei­chen oder Symbolkarten
  • Beschwer­de­ta­fel

4.4 Wie beschwe­re ich mich?

Das päd­ago­gi­sche Per­so­nal ist sich bewusst, dass Beschwer­den der Kin­der nicht immer direkt geäu­ßert wer­den, son­dern ganz unter­schied­lich zuta­ge tre­ten kön­nen. Non­ver­ba­le Beschwer­den, etwa durch Mimik, Ges­tik, Kör­per­hal­tung, Aggres­si­on (wie Bei­ßen, Krat­zen etc.) wer­den ernst genom­men. Wel­che Kri­tik­räu­me geschaf­fen wer­den, wird erar­bei­tet, fest­ge­schrie­ben und im All­tag auf Wirk­sam­keit über­prüft und stets ange­passt. Mög­lich­kei­ten bie­ten sich beispielsweise:

  • direkt im Mor­gen­kreis, von Ange­sicht zu Ange­sicht mit der betref­fen­den Per­son, wahr­neh­men­de Beob­ach­tung des päd­ago­gi­schen Fach­per­so­nals oder
  • indi­rekt mit­hil­fe eines „Mecker­kas­tens“.

4.5 Bei wem beschwe­re ich mich?

Ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten und Wege für Beschwer­den sol­len trans­pa­rent, zu jeder Zeit zugäng­lich und nach­hal­tig wirk­sam sein – hier­bei unter­schei­den sich die Wege für Kin­der, Fach­kräf­te und Eltern. Der Raschel­ban­de e. V. plant, eine Ver­mitt­lungs­stel­le (ana­log zur Ver­trau­ens­per­son) ein­zu­rich­ten, mit dem Ziel, das direk­te Gespräch zwi­schen den Betrof­fe­nen zu ermög­li­chen und die­sem bei Bedarf als neu­tra­le Stel­le beizuwohnen.

4.6 Was pas­siert, wenn ich mich beschwere?

Beschwer­den und die dar­aus resul­tie­ren­den Pro­blem­lö­sun­gen wer­den doku­men­tiert. Bit­tet ein Kind um Ver­schwie­gen­heit, wird die­se zumin­dest bei „gro­ßen“ Beschwer­den nicht vor­be­halt­los zuge­si­chert, da es in die­sem Fall wich­tig ist, den Vor­fall all­um­fas­send zu unter­su­chen. Hier kön­nen wei­ter­füh­ren­de Schrit­te not­wen­dig sein, die eine abso­lu­te Ver­trau­lich­keit aus­schlie­ßen. „Klei­ne­re“ Beschwer­den wer­den ver­trau­lich behan­delt, wenn dies mög­lich ist.

5. Ori­en­tie­rung bie­ten: Ganz­heit­li­che Sexualpädagogik

Der Raschel­ban­de e. V. steht für eine prä­ven­ti­ve und Gren­zen ach­ten­de Grund­hal­tung, in wel­cher die Rech­te und die Intim­sphä­re der Kin­der gewahrt wer­den. Wir stel­len eine alters­ge­rech­te Auf­klä­rung der Kin­der zum The­ma Sexua­li­tät ab dem ers­ten Kin­der­gar­ten­jahr sicher. Hier­zu gehört die Ver­mitt­lung von Kör­per­wis­sen, die spie­le­ri­sche Auf­klä­rung über Zeu­gung, Schwan­ger­schaft und Geburt, aber auch The­men wie Kör­per­ge­fühl, Geschlechts­iden­ti­tät und ver­schie­de­ne Lebens- und Bezie­hungs­for­men wer­den thematisiert.

Der Wald an sich birgt bereits vie­le ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten zum Ent­de­cken des eige­nen Kör­pers, etwa durch Bar­fuß­pfa­de oder „blin­des“ Rie­chen und Füh­len. Zudem wird geeig­ne­tes päd­ago­gi­sches Mate­ri­al zur Ver­fü­gung gestellt, dazu zäh­len etwa Bil­der­bü­cher oder Themenboxen.

Wir ste­hen für eine sexu­al­freund­li­che Erzie­hung. Hier­für ist die Hal­tung des päd­ago­gi­schen Per­so­nals zum The­ma Sexua­li­tät ent­schei­dend. Nur wer sich selbst und sei­ne eige­ne Posi­ti­on zur Sexua­li­tät kennt, kann auch den Kin­dern ein unvor­ein­ge­nom­me­nes Bild von Sexua­li­tät ver­mit­teln. Das Per­so­nal bringt auf der einen Sei­te Fach­wis­sen zum The­ma mit, auf der ande­ren Sei­te soll­ten sie bereit sein zur Selbst­re­fle­xi­on, Beob­ach­tung und Team­ar­beit in die­sem Kontext.

  • Fach­wis­sen bedeu­tet, dass sie Kennt­nis­se zur Sexu­al­ent­wick­lung von Kin­dern mit­brin­gen und sich bewusst sind, dass sich jedes Kind indi­vi­du­ell entwickelt.
  • Selbst­re­fle­xi­on bedeu­tet, dass sie ein Bewusst­sein für Stär­ken und Unsi­cher­hei­ten in der eige­nen Sexua­li­tät haben und dadurch den eige­nen Stand­punkt zum The­ma kind­li­che Sexua­li­tät (weiter-)entwickeln.
  • Team­ar­beit bedeu­tet, dass das The­ma Sexu­al­päd­ago­gik in den Team­be­spre­chun­gen offen ange­spro­chen wird und zwar nicht nur, wenn es die Umstän­de erfor­dern. Viel­mehr ist Sexu­al­erzie­hung Teil der kon­zep­tio­nel­len Bil­dungs­ar­beit. Die Ver­an­ke­rung des sexu­al­päd­ago­gi­schen The­men­kom­ple­xes im Schutz­kon­zept soll den Fach­kräf­ten Hand­lungs­si­cher­heit im Umgang mit die­sem sen­si­blen The­ma und in der Arbeit mit den Kin­dern geben. Fra­gen der Kin­der zu die­sem The­ma sol­len auf- gegrif­fen und beant­wor­tet wer­den. Ein Augen­merk liegt sicher­lich auch auf der sprach­li­chen Neu­tra­li­tät: ohne Euphe­mis­men oder meta­pho­ri­sche Umschrei­bun­gen sol­len die Erzieher*innen – im bes­ten Fal­le genau­so wie die Eltern – klar benen­nen statt „nur” umschreiben.

Kin­der sind neu­gie­rig. Davon kön­nen wir Erwach­se­ne ler­nen und profitieren.

Dies ist ein Leit­ge­dan­ke, der auch im Bereich der sexu­al­päd­ago­gi­schen Bil­dung pas­send wirkt. Bewusst geben wir den uns anver­trau­ten Kin­dern Raum, um ihre imma­nen­te Neu­gier zu stil­len, aber auch um sie zu sen­si­bi­li­sie­ren für das Gegen­über. Inwie­weit die Kin­der ihre Neu­gier aus­le­ben kön­nen, ori­en­tiert sich sowohl an den Gren­zen der Kin­der selbst, als auch an denen der Erzieher*innen.

Die Kin­der dür­fen in der Raschel­ban­de-Umge­bung den eige­nen Kör­per und auch den der ande­ren Kin­der erkun­den (vgl. Punkt 4.3). Es ist essen­zi­ell, dass die betei­lig­ten Kin­der aus­drück­lich damit ein­ver­stan­den sind. Die Kin­der wer­den dazu ange­hal­ten, im Vor­feld den Erzieher*innen Bescheid zu geben, dass sie eine „Kuschel­aus­zeit“ neh­men möch­ten. Eini­ge fes­te Regeln gibt es und die­se wer­den den Kin­dern offen und wie­der­holt kommuniziert:

  • Wenn ein Kind NEIN sagt, dann heißt das auch NEIN.
  • Gegen­stän­de in Kör­per­öff­nun­gen ein­zu­füh­ren, ist verboten.
  • Lecken ist verboten.
  • Erwach­se­ne neh­men nie­mals aktiv an sol­chen Spie­len teil. Die­se Regeln wer­den noch­mal ver­stärkt zum The­ma gemacht, sobald sich ent­spre­chen­de Spiel­si­tua­tio­nen ankün­di­gen. Was mag ich? Was ist mir unan­ge­nehm? Was mag ich gar nicht? – All dies bespre­chen wir mit den Kin­dern immer wie­der. Die Kin­der ler­nen auf die­se Wei­se, Gefüh­le und Gren­zen zu benen­nen sowie ganz klar “Nein” und “Stopp” zu sagen. Kin­der sind bei Dok­tor­spie­len ger­ne unbe­auf­sich­tigt, um so Inti­mi­tät und Nähe her­zu­stel­len. Dies berück­sich­tigt das päd­ago­gi­sche Per­so­nal, soweit mög­lich. Sie neh­men aber Grenz­über­schrei­tun­gen wahr und been­den, wenn nötig, an die­ser Stel­le das Spiel (selbst­ver­ständ­lich mit einem erklä­ren­den Gespräch).

6. Unse­re Not­fall­plä­ne – Was ist im Fall der Fäl­le zu tun?

Grund­sätz­lich agie­ren wir zum Woh­le der Kin­der, gehen unse­rer Auf­sichts­pflicht acht­sam nach, neh­men die­se als Trä­ger der frei­en Jugend­hil­fe sehr ernst. Im Ver­dachts­fall oder beob­ach­te­ten Fall von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung wird der Raschel­ban­de e. V. umge­hend aktiv. Das bedeu­tet kon­kret: Wir infor­mie­ren sofort die zustän­di­gen Behör­den (Poli­zei, Jugend­amt) und unter­stüt­zen die­se bei der Auf­ar­bei­tung des Falls.

Für ver­schie­de­ne Ver­dachts­fäl­le auf Kin­des­wohl­ge­fähr­dung ent­wi­ckeln wir auf Grund­la­ge des § 8a SGB VIII und § 47 SGB VIII Not­fall­plä­ne (vgl. Punk­te 7.1 bis 7.4), die den Ablauf und die Rei­hen­fol­ge der Kom­mu­ni­ka­ti­on und mög­li­cher Kon­se­quen­zen ver­bind­lich fest­schrei­ben und in der Pra­xis fort­lau­fend wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Soll­te sich ein Ver­dachts­fall erhär­ten, han­deln wir ver­trau­lich und in Rück­spra­che mit den Betrof­fe­nen. Unter­stüt­zung und Hil­fe neh­men wir intern und extern in Anspruch. Straf­ta­ten wer­den zur Anzei­ge gebracht. Soll­te der Ver­dacht eines Über­grif­fes im Raum ste­hen, wer­den alle bis­he­ri­gen und zukünf­ti­gen Vor­gän­ge hier­zu schrift­lich dokumentiert.

6.1 Ablauf­plan bei Kin­des­wohl­ge­fähr­dung durch Mitarbeiter*innen und/oder Vereinsmitglied(er) – Not­fall­plan A

Die Eltern des mut­maß­lich betrof­fe­nen Kin­des wer­den von Beginn an infor­miert und in die Pro­zes­se eingebunden.

6.1.1 Inter­ne Krisenbewältigung

Bei Ver­dacht auf Kin­des­wohl­ge­fähr­dung von intern wird die päd­ago­gi­sche Lei­tung sofort über das mel­de­pflich­ti­ge Ereig­nis infor­miert. Die infor­mier­te Lei­tung setzt sich mit dem Trä­ger von Raschel­ban­de e.V. in Ver­bin­dung, der durch den Vor­stand ver­tre­ten wird. Soll­te die Lei­tung invol­viert sein, ist der Trä­ger direkt zu infor­mie­ren. Im Anschluss bespricht und bewer­tet die Leitung/der Trä­ger den Ver­dachts­fall. Auf die­ser Basis wird ein­ge­schätzt, ob sofor­ti­ge Maß­nah­men not­wen­dig sind. Ist dies der Fall, wer­den Maß­nah­men zur inter­nen Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on in die Wege gelei­tet und umge­setzt (z. B. Infor­ma­ti­on des Eltern­ra­tes, ande­rer Eltern, aller Eltern, Eltern­aben­de). Gege­be­nen­falls wird eine exter­ne Bera­tung hinzugezogen.

6.1.2 Kri­sen­be­wäl­ti­gung mit exter­ner Unterstützung

Für den Fall, dass die inter­ne Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on noch Fra­gen offen lässt bzw. nicht erfolg­reich ist und eine wei­te­re Klä­rung not­wen­dig ist, wird auf die Exper­ti­se einer unab­hän­gi­gen Instanz zurück­ge­grif­fen (z. B. Pari­tä­ti­scher Wohl­fahrts­ver­band). Der*die ent­spre­chen­de Expert*in prüft den Fall, berät die vor­her benann­ten Ansprechpartner*innen des Raschel­ban­de e. V. zum wei­te­ren Vor­ge­hen und beglei­tet alle wei­te­ren Schrit­te (exter­ne Ansprechpartner*innen vgl. Punkt 8):

  • Begrün­det sich der Ver­dacht nicht, wer­den alle Betei­lig­ten infor­miert, ggf. folgt eine Reha­bi­li­ta­ti­on der im Ver­dacht ste­hen­den Person(en)
  • Begrün­det sich der Ver­dacht, folgt eine gemein­sa­me Risi­ko­ein­schät­zung und es wird geprüft, ob eine Mel­de­pflicht gegen­über dem Lan­des­ju­gend­amt besteht. Außer­dem wer­den Gesprä­che mit der/den Per­so­nen geführt, der/denen ein unzu­läs­si­ges Ver­hal­ten vor­ge­wor­fen wird.
  •  Je nach Situa­ti­on schlie­ßen sich wei­te­re Schrit­te an (z. B. Freistellung/Hausverbot/ggf. Straf­an­zei­ge, Hil­fe für Betrof­fe­ne). In der Auf­ar­bei­tung des Falls ist uns Trans­pa­renz (im Team) beson­ders wichtig.

6.1.3 Zusätz­li­che Absicherung

Bezo­gen auf den mög­li­chen Fall, dass sowohl die päd­ago­gi­sche Lei­tung als auch Per­so­nen auf der Vor­stands­ebe­ne ver­däch­tigt wer­den, sichern wir uns zusätz­lich ab: Eine Ver­trau­ens­per­son wird benannt, die als Ansprechpartner*in fun­giert und dar­in geschult ist, alle not­wen­di­gen Schrit­te ein­zu­lei­ten (Kon­takt­auf­nah­me mit exter­nen Stel­len, Jugend­amt, Poli­zei etc.).

6.2 Ablauf­plan bei Kin­des­wohl­ge­fähr­dung von extern – Not­fall­plan B

Besteht ein Ver­dacht auf Kin­des­wohl­ge­fähr­dung von extern (z. B. Eltern­teil, Ver- wand­te oder ande­re Per­so­nen aus dem sozia­len Umfeld des Kin­des), wer­den die An- halts­punk­te für den Ver­dacht doku­men­tiert und es wird unver­züg­lich das Team/die Lei­tung über den Ver­dachts­fall infor­miert. Die infor­mier­te Lei­tung setzt sich mit dem Trä­ger des Raschel­ban­de e. V. in Ver­bin­dung, der durch den Vor­stand ver­tre­ten wird. Im Anschluss bespricht und bewer­tet das Team/die Leitung/der Trä­ger den Ver- dachts­fall. Gemein­sam wird ein­ge­schätzt, ob sofor­ti­ge Maß­nah­men not­wen­dig sind. Sind kei­ne sofor­ti­gen Maß­nah­men not­wen­dig, wird der Ver­dachts­fall wei­ter beo­b­ach- tet, doku­men­tiert und bespro­chen, bis Team/Leitung/Träger zu der siche­ren Ein­schät- zung kom­men, dass der Ver­dacht ent­we­der begrün­det oder nicht begrün­det ist. Sind (sofor­ti­ge) Maß­nah­men not­wen­dig, wird auf die Exper­ti­se von einer unab­hän­gi­gen Instanz zurück­ge­grif­fen (z. B. Pari­tä­ti­scher Wohl­fahrts­ver­band). Ab hier lei­tet der*die ent­spre­chen­de Expert*in das pro­fes­sio­nel­le Vor­ge­hen bei Ver­dacht auf Kin­des­wohl- gefähr­dung an und ent­schei­det. Die Abläu­fe sind ähn­lich wie bei Not­fall­plan A – mit dem Unter­schied, dass geson­dert zu reflek­tie­ren ist, ab wann die Eltern ein­be­zo­gen wer­den soll­ten: Es gilt, sie mög­lichst früh­zei­tig zu infor­mie­ren, wenn dadurch nicht der Schutz und das Wohl­erge­hen des Kin­des zusätz­lich gefähr­det werden.

6.3 Kin­des­wohl­ge­fähr­dung unter Kin­dern – Not­fall­plan C

Es ist die Auf­ga­be des päd­ago­gi­schen Per­so­nals, Situa­tio­nen von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung unter den Kin­dern zu erken­nen: Sie müs­sen ein­schät­zen, ob es sich um Grenz­ver­let­zun­gen, Über­grif­fe oder sexu­el­len Miss­brauch han­delt. Auch die Abgren­zung zu alters­ge­rech­ter sexu­el­ler Akti­vi­tät ist sehr wich­tig und wird durch das ent­spre­chend geschul­te Per­so­nal erkannt. Soll­ten schwe­re Grenz­ver­let­zun­gen vor­lie­gen, wird die Lei­tung infor­miert, anschlie­ßend wer­den Sofort­maß­nah­men und eine Ein­schät­zung des Gefah­ren­po­ten­ti­als vor­ge­nom­men. Schließ­lich wer­den unab­hän­gi­ge Expert*innen hin­zu­ge­zo­gen und eine gemein­sa­me Risi­ko­ana­ly­se durch­ge­führt. Die Eltern der betei­lig­ten Kin­der wer­den zum frü­hest­mög­li­chen Zeit­punkt infor­miert – das geschieht in Abspra­che mit dem*der unab­hän­gi­gen Expert*in und unter Berück­sich­ti­gung der indi­vi­du­el­len Fami­li­en­kon­stel­la­tio­nen. Selbst­ver­ständ­lich wird dem betrof­fe­nen Kind unver­züg­lich Schutz gege­ben und es wird getrös­tet. In Abhän­gig­keit von der Schwe­re des Falls wer­den Nach­sor­ge­maß­nah­men ein­ge­lei­tet. Das über­grif­fi­ge Kind wird auf sein Ver­hal­ten ange­spro­chen mit dem Ziel, Ein­sicht in sein Fehl­ver­hal­ten zu för­dern. Wenn nötig wer­den orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Schutz (z. B. Kind darf nur noch allei­ne zur Toi­let­te gehen), Unter­stüt­zungs- und Nach­sor­ge­maß­nah­men eingeleitet.

6.4 Umgang mit ver­letz­ten Kin­dern – Not­fall­plan D

Kennt­nis­se der Ers­ten Hil­fe sind Pflicht! Des­halb neh­men alle päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te in regel­mä­ßi­gen Abstän­den an prak­ti­schen Schu­lun­gen bezie­hungs­wei­se Auf­fri­schun­gen zum The­ma Ers­te Hil­fe teil. Außer­dem wis­sen die päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te, dass sie ohne Geneh­mi­gung der/des Sor­ge­be­rech­tig­ten kei­ne Medi­ka­men­te ver­ab­rei­chen dürfen.

Beim Umgang mit ver­letz­ten Kin­dern unter­schei­den wir nach der Schwe­re der Ver­let­zung und neh­men dann geeig­ne­te Maß­nah­men in Angriff:

  • Bei leich­ten Ver­let­zun­gen trös­tet die zustän­di­ge päd­ago­gi­sche Mitarbeiter*in das Kind, leis­tet “klei­ne” Ers­te-Hil­fe-Maß­nah­men (z. B. Rei­ni­gen der Wun­de, Pflas­ter, Kühl­kis­sen). Außer­dem sorgt er*sie dafür, dass Lei­tung und die Eltern des Kin­des über den Vor­fall infor­miert wer­den (bei Abho­lung oder sonst telefonisch).
  • Bei mitt­le­ren Ver­let­zun­gen wer­den die Lei­tung und die Eltern unver­züg­lich infor­miert. Falls die Eltern nicht erreich­bar sind, wird die Not­ruf­num­mer 112 ange­ru­fen. Bis zum Ein­tref­fen der Eltern/des Not­arz­tes betreut der*die zustän­di­ge päd­ago­gi­sche Mitarbeiter*in das Kind, d. h. er*sie trös­tet es und leis­tet ggf. not­wen­di­ge Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  • Bei schwe­ren Ver­let­zun­gen wird unver­züg­lich die Not­ruf­num­mer 112 ange­ru­fen und, falls not­wen­dig, wer­den vor Ort durch eine päd­ago­gi­sche Fach­kraft lebens­ret­ten­de Maß­nah­men durch­ge­führt. Außer­dem wer­den unver­züg­lich die Lei­tung und die Eltern des Kin­des infor­miert. Soll­ten es die Eltern nicht zur Raschel­ban­de, son­dern erst ins Kran­ken­haus schaf­fen, beglei­tet die zu- stän­di­ge päd­ago­gi­sche Fach­kraft das Kind ins Kran­ken­haus und betreut es bis zum Ein­tref­fen der Eltern.
  • Im Zwei­fels­fall gilt: Immer den Not­ruf wählen!

7. Unse­re Ansprechpartner*innen

Der Not­fall­plan von Raschel­ban­de e. V. ent­hält die Ver­pflich­tung, in (Verdachts-)Fällen von (sexueller/körperlicher/seelischer) Gewalt Fach­be­ra­tungs­stel­len ein­zu­be­zie­hen. Eine ers­te Lis­te mit Bera­tungs­stel­len ist erstellt und wird in regel­mä­ßi­gen Abstän­den aktua­li­siert. Alle aus­ge­wähl­ten Stel­len bie­ten Hil­fe­stel­lun­gen bei der Ein­schät­zung und Ent­schei­dungs­fin­dung zum ange­mes­se­nen Vor­ge­hen im Fal­le von unan­ge­mes­se­nem Ver­hal­ten oder gar Straf­ta­ten, die unter §8a SGB VIII fal­len. Sie arbei­ten ver­trau­lich und ergrei­fen Par­tei für die Kinder.

An die­ser Stel­le sei noch ein­mal deut­lich dar­auf ver­wie­sen: Das Kin­des­wohl hat immer obers­te Prio­ri­tät. In jedem Fall ist der Schutz­auf­trag gegen­über den uns anver­trau­ten Kin­dern wich­ti­ger als der Ruf der Einrichtung.

Im Fal­le von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung, inkl. sexu­el­ler Gewalt

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Köln e. V.
Hilfen für Kinder und Eltern in Krisen/Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung
Bonner Straße 151
50968 KölnTel.: 0221 577770
E-Mail: info@kinderschutzbund-koeln.de
https://www.kinderschutzbund-koeln.de
Jugendamt Köln
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: 0221 22193999
E-Mail: jugendamt.lindenthal@stadt-koeln.de
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00059/index.html
PsG.nrw – Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt
Poststraße 15 – 23
50676 Köln
Tel.: 0221 921392-30
E-Mail: info@psg.nrw
https://psg.nrw

Bei Dis­kri­mi­nie­rung in der Kita

ista – Institut für den Situationsansatz
Kita-Fachberatung
Muskauer Straße 53
10997 Berlin
Tel.: 030 6953999-00
E-Mail: institut@situationsansatz.de
https://situationsansatz.de
KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen!
Naunynstraße 64
10997 Berlin
E-Mail: kids@kinderwelten.net
Tel.: 030 80206900
Beratung:
Maryam Haschemi
Tel.: 030 80206323
E-Mail: maryam.haschemi@kinderwelten.net
https://kids.kinderwelten.net/de/

8. Fort­bil­dun­gen

In Zusam­men­ar­beit mit Expert*innen ent­wi­ckeln die Lei­tungs­kraft und die Erzieher*innen einen Fort­bil­dungs­plan. Unter Berück­sich­ti­gung der vor­han­de­nen Fer­tig­kei­ten des päd­ago­gi­schen Per­so­nals neh­men sie für den Raschel­ban­de e. V. rele­van­te The­men auf. Dafür nut­zen sie das viel­fäl­ti­ge Ange­bot ver­schie­de­ner Fach­be­ra­tungs­stel­len. Mög­li­che Fort­bil­dungs­be­rei­che sind unter ande­rem: Wald- und Natur­päd­ago­gik, Nach­hal­tig­keit, Diskriminierung/Rassismus, Diver­si­tät, sexu­al­päd­ago­gi­sche Bil­dung, sexua­li­sier­te Gewalt. Super­vi­sio­nen und Trai­nings ergän­zen die Fortbildungen.

Fach­be­ra­tungs­stel­len, wel­che zu o. g. The­men fort­bil­den sind bei­spiels­wei­se folgende:

FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW
Limbecker Platz 7
45127 Essen
Tel.: 0201 1850880
E-Mail: fachstelle@gender-nrw.de
https://www.gender-nrw.de/home_new/fuma-fortbildungen/
Landesverband der Wald- und Naturkindergärten NRW e. V.
c/o Umwelt-Zentrum
Merowingerstr. 88
40225 Düsseldorf
Tel.: 0211 61018497 https://www.waldkindergaerten-nrw.de/leistungen/fortbildungen/
LVR – Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Tel.: 0221 809-0
E-Mail: post@lvr.de https://www.lvr.de/de/nav_main/
Zartbitter Köln e.V.
Sachsenring 2-4
50677 Köln
Tel. 0221 312055
E-Mail: info@zartbitter.de www.zartbitter.de

9. Unse­re Kooperationspartner*innen

Wir ver­ste­hen uns als Erziehungspartner*innen der Fami­li­en – somit sind die Eltern wohl unse­re wich­tigs­ten Kooperationspartner*innen (vgl. päd­ago­gi­sches Kon­zept Punk­te 7 und 8). Eltern, die spe­zi­fi­sche Fähig­kei­ten mit­brin­gen und den Raschel­ban­de-All­tag mit­ge­stal­ten möch­ten, sind will­kom­men, die­ses in Pro­jekt­pha­sen zu tun. Außer­dem wird es Eltern­diens­te geben, wo es ganz auto­ma­tisch zum Aus­tausch kommt.

Dar­über hin­aus stre­ben wir die Koope­ra­ti­on mit ver­schie­de­nen Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen an. Unser Ziel: Ein Netz­werk im Sozi­al­raum der Kin­der zu eta­blie­ren und dadurch ihre Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten zu erwei­tern. Im Hin­blick auf die Schu­le und U3-Spiel­grup­pen sol­len Über­gän­ge für die Kin­der erleich­tert wer­den. Eine Zusam­men­ar­beit kann auch zum Zweck der För­de­rung ein­zel­ner Kin­der erfolgen.

Die Part­ner­schaf­ten wer­den vor­aus­sicht­lich ab Herbst 2021 geknüpft. Mög­li­che Kooperationspartner*innen sind:

  • Grund­schu­len
  • U3-Spiel­grup­pen
  • ande­re Wald- und Naturkindergärten
  • inter­kul­tu­rel­le Kitas
  • Fach­in­sti­tu­te der Uni­ver­si­tät zu Köln, Fach- und Fach­hoch­schu­len z. B. für Sozialpädagogik
  • Loka­le Ein­rich­tun­gen wie Jugend­amt, Gesund­heits­amt, Bera­tungs­stel­len, Therapeut*innen für Kin­der mit beson­de­rem För­der­be­darf Schwer­punkt Demokratie
  • FAIR.STÄRKEN e. V.: https://fairstaerken.de
  • Part­ner­schaf­ten für Demo­kra­tie Köln: www.demokratieleben-koeln.de/projektfo- erderungen/projektfoerderungen Schwer­punkt Nachhaltigkeit
  • Gemü­se Acker­de­mie: www.gemueseackerdemie.de
  • Tan­te Olga — der Unver­packt­la­den: www.tante-olga.de
  • Umwelt­päd­ago­gi­sche Lern­or­te der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/artikel/03346/index.html Wir stre­ben die Mit­glied­schaft im Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­band und im Lan­des­ver­band der Wald­kin­der­gär­ten Nord­rhein-West­fa­len an (vgl. päd­ago­gi­sches Kon­zept Punkt 9).

10. Lite­ra­tur

Bawi­da­mann, A. et al. (2019): Kin­der­schutz zwi­schen Wald und Wie­se. Schutz­kon­zep­te gegen sexu­el­len Miss­brauch in Wald­kin­der­gär­ten. Amy­na e. V. Insti­tut zur Prä­ven­ti­on von sexu­el­lem Miss­brauch. München.

Bun­des­ver­ei­ni­gung der kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de (Hrsg.) (2009): Emp­feh­lun­gen zur Fest­le­gung fach­li­cher Ver­fah­rens­stan­dards in den Jugend­äm­tern bei Gefähr­dung des Kin­des­wohls. (letz­ter Zugriff: 15.06.2021).

Bun­des­ver­band der Natur- und Wald­kin­der­gär­ten (Hrsg.) (o. J.): Grün­den, Ver­ein und Co. Zur Grün­dung von Natur- und Wald­kin­der­gär­ten. Kiel. (letz­ter Zugriff: 26.06.2021).

Bun­des­ver­ei­ni­gung Kul­tu­rel­le Kin­der- und Jugend­bil­dung (BKJ) (Hrsg.) (2020), Babet­te Braun: Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt. Prä­ven­ti­on in der kul­tu­rel­len Kin­der- und Jugend­bil­dung. Berlin/Remscheid: Elbe Dru­cke­rei Wit­ten­berg GmbH.

Der Kin­der­schutz­bund. Lan­des­ver­band Nord­rhein-West­fa­len (Hrsg.) (2020): Link­tipps. (letz­ter Zugriff 20.06.2021).

Der Pari­tä­ti­sche Gesamt­ver­band (Hrsg.) (2016): Arbeits­hil­fe Kin­der- und Jugend­schutz in Ein­rich­tun­gen. Gefähr­dung des Kin­des­wohls inner­halb von Insti­tu­tio­nen. Ber­lin. (letz­ter Zugriff: 20.06.2021).

Der Pari­tä­ti­sche NRW (Hrsg.) (2020): Siche­re Orte für Kin­der gestal­ten. Gewalt in Tages­an­ge­bo­ten für Kin­der vor­beu­gen – erken­nen – ver­hin­dern. Wup­per­tal. (letz­ter Zugriff 15.06.2021).

Deut­scher Kin­der­schutz­bund Lan­des­ver­band NRW e. V. (Hrsg.) (2012): Das Bun- des­kin­der­schutz­ge­setz – Inhal­te und Umset­zungs­er­for­der­nis­se. Hand­rei­chung für Mit­glie­der von Jugend­hil­fe­aus­schüs­sen. Wup­per­tal: DKSB-NRW.

Deut­scher Ver­ein für öffent­li­che und pri­va­te Für­sor­ge e. V. (Hrsg.) (2012): Emp­feh­lun­gen des Deut­schen Ver­eins zu Füh­rungs­zeug­nis­sen bei Neben- und Ehren­amt­li­chen in der Kin­der- und Jugend­hil­fen (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII). (letz­ter Zugriff 03.06.2021).

Hier­hol­zer, S. (2017): Kind­li­che Sexua­li­tät als The­ma in der Früh­päd­ago­gik. (letz­ter Zugriff: 20.04.2021).

Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft Kin­der- und Jugend­kul­tur e. V. (Hrsg.): Mate­ri­al zur Erstel­lung von Kin­der­schutz­kon­zep­ten. (letz­ter Zugriff: 30.05.2021).

Pari­tä­ti­sches Jugend­werk NRW/Deutscher Kin­der­schutz­bund LV NRW e. V. (Hrsg.) (2010): (Erwei­ter­tes) Füh­rungs­zeug­nis in der offe­nen Kin­der- und Jugend­ar­beit und in der Arbeit des Kin­der­schutz­bun­des – Eine Arbeits­hil­fe. (letz­ter Zugriff: 03.06.2021).

Ribei­ro, K. (2019): Kind­li­che Sexu­al­ent­wick­lung – und wie sie pro­fes­sio­nell päd­ago­gisch beglei­tet wird. (letz­ter Zugriff: 19.04.2021).