Vorab ein Lesehinweis
Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um die erste Version unseres Schutzkonzepts. Der Raschelbande e. V. wird es fortlaufend weiterentwickeln – denn bis zum ersten Tag, an dem sich die Raschelbande-Kinder und ‑Mitarbeiter*innen zusammenfinden, sind noch einige Punkte zu klären. Erst wenn beispielsweise Standort- und Personalfragen geklärt sind, können konzeptionelle Antworten und Bewertungen entwickelt und im Kindergartenalltag weiterentwickelt werden.
Wir möchten als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt werden. Die vorliegenden Konzepte des Raschelbande e.V., das pädagogische Konzept und das Schutzkonzept, bilden zusammen die institutionelle Konzeption des Raschelbande- Kindergartens und ergänzen sich gegenseitig. Das Schutzkonzept greift die pädagogischen Leitgedanken auf und ergänzt sie bezüglich Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung sowie (sexueller) Gewalt. Darüber hinaus ist uns ein ganzheitlicher Blick wichtig: Gesundheitsaspekte und Gefahrenquellen, die sich im Wald ergeben können, werden aufgegriffen. Die Konzepte sind zusammenhängend zu lesen und nehmen Bezüge aufeinander, die wir kenntlich machen.
1. Unser Leitbild
1.1 Kinder schützen! Wozu sich der Raschelbande e. V. selbstverpflichtet
Alle Mitarbeiter*innen (sowohl Hauptamtliche als auch Neben- und Ehrenamtliche) sowie Vorstandsmitglieder des Raschelbande e. V. legen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor, bevor sie die Tätigkeit mit den Raschelbande-Kindern aufnehmen. Dieses wird regelmäßig aktualisiert vorgelegt.
Bereits im Einstellungsverfahren des pädagogisch qualifizierten Fachpersonals werden Themen angesprochen, die in den Bereich der Prävention von (sexueller/seelischer/körperlicher) Gewalt und der Kindeswohlgefährdung fallen. Dabei nutzen wir einen standardisierten Fragebogen und Leitfaden. Dieser enthält unter anderem Fragen hinsichtlich der individuellen Einstellung zu Nähe und Distanz, geht auf das vorhandene Wissen von frühkindlicher Sexualität ein, beleuchtet die vorhandenen Wertvorstellungen der jeweiligen Person. Gleiches gilt für mithelfende Eltern, die Aufgaben im Raschelbande-Alltag übernehmen.
Bei den Bewerbungsgesprächen weisen wir zudem darauf hin, dass sich der Raschel- bande e.V. dem Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt verschrieben hat. Der aktuelle sowie alle zukünftigen Personalvorstände unseres Vereins, also diejenigen Personen, die für die Personalauswahl verantwortlich sind, eignen sich zu Beginn ihrer Arbeit ausreichend Wissen zu diesem Themenkomplex an.
Wir haben einen Verhaltenskodex zum Umgang mit den Kindern und im Team entwickelt, welcher einen sicheren Handlungsrahmen für das Fachpersonal sowie die Leitungs- und Vorstandsebene bieten soll (vgl. Punkt 4). Geplant ist, den Verhaltenskodex bei Neueinstellungen allen Personen, die in Kontakt mit den uns anvertrauten Kindern treten, als Beiblatt zum Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung vorzulegen. Zukünftig sollen die Mitarbeiter*innen diese verbindlichen Handlungsleitlinien fortlaufend erweitern und individuelle Aspekte präzisieren.
Sowohl das Personal als auch der Trägerverein orientieren sich bei ihrer Arbeit an aktuellem und ausgewogenem Informationsmaterial und sowie entsprechender Fachliteratur zum Thema. Externe Beratungsangebote werden in Anspruch genommen, um dieses vielschichtige Thema auch von professioneller Seite zu beleuchten und die präventive Arbeit des Raschelbande e. V. auf sichere Füße zu stellen.
Auch die Eltern der Raschelbande-Kinder informieren wir zum Thema Kinderschutz. Regelmäßig führen wir spezielle Elternabende durch, um auf das Thema aufmerksam zu machen und Wissen zu den verschiedenen Schutzaspekten im Alltag der Raschelbande-Kinder zu vermitteln.
Nicht zuletzt möchten wir betonen, dass beim Raschelbande e. V. das Kindeswohl immer oberste Priorität hat. Der Schutzauftrag gegenüber den uns anvertrauten Kindern ist wichtiger als der Ruf der Einrichtung.
1.2 Kinder stärken! Das verstehen wir unter Würde und Kinderrechten
Wir stärken die Rechte und wahren die persönlichen Grenzen der uns anvertrauten Kinder. Dabei vertreten wir eine pädagogische Grundhaltung, die sich durch Dialog, Partizipation und Mitbestimmung auszeichnet (vgl. pädagogisches Konzept Punkt 4.2). Für den Raschelbande-Alltag bedeutet das konkret: Alle Kinder werden in die Entscheidungsprozesse einbezogen – dabei achten wir auf eine altersgemäße und an die individuelle Entwicklung der Kinder orientierte Ausgestaltung der Rahmenbedin- gungen. Die Mitarbeiter*innen werden fortwährend darin geschult, einen sensiblen Umgang mit den Kindern und im Team zu leben – das gilt insbesondere für Stress- und Konfliktsituationen.
Handlungsleitend für unsere Arbeit ist unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989. Unter Kinderschutz verstehen wir nicht nur den Schutz, sondern auch die Stärkung aller uns anvertrauten Kinder durch die Umsetzung und Einhaltung der UN-Kinderrechte, wie zum Beispiel:
- Art. 2: Das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Voraussetzungen), vgl. pädagogisches Konzept, Punkt 6.1 und 6.2
- Art. 3: Vorrang des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen
- Art. 6: Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
- Art. 12: Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes
- Art. 16: Schutz der Privatsphäre und Würde des Kindes
- Art. 19: Schutz vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung, Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung einschließlich der sexuellen Gewalt
1.3 Partizipation gestalten! Unser Leitgedanke dient der Prävention
Die Partizipation der Kinder in allen Belangen des Raschelbande-Alltags (vgl. pädagogisches Konzept, Punkt 4.2 und 5) bildet eine solide Basis für selbstbestimmtes Denken und Handeln – und trägt somit zur Prävention bei. Unser Umgang miteinander ist geprägt von Achtsamkeit und Respekt. Denn nur so lassen sich grenzverletzendes Verhalten sowie gewalttätige Übergriffe und jegliche Formen von Gewalt erkennen und daran anschließend geeignete Maßnahmen zum Kinderschutz ergreifen.
„Partizipation gestalten!“ — Das bedeutet für uns, einen Ort zu schaffen, der durch demokratische Strukturen und mit niedrigem Hierarchiegefälle dazu beiträgt, die Verantwortung und Teilhabe jedes Einzelnen zu fördern (vgl. pädagogisches Konzept, Punkt 4.2). Kinder, die die Strukturen und Entscheidungswege ihres Kindergartens kennen und aktiv beteiligt werden, erfahren, dass sie gehört und ernst genommen werden. Hierdurch werden sie befähigt, sich auch in Problemsituationen dem pädagogischen Personal gegenüber zu öffnen und aktiv das Gespräch zu suchen, falls sie Hilfe benötigen.
1.4 Selbstbewusstsein fördern! Wir stellen Kind-gerechte Information bereit
Es ist die Aufgabe des pädagogischen Fachpersonals, die gesunde und altersentsprechende Entwicklung wahrzunehmen und durch spezifische sprachliche, intellektuelle, motorische bzw. gruppenspezifische Angebote zu fördern. Bei der Auswahl von Spiel- und Lernmaterial achten wir darauf, dass die Lebenswelt in ihrer Vielfalt abgebildet ist und das pädagogische Fachpersonal nicht seine eigenen Werte und Normen unreflektiert vermittelt – dies gilt insbesondere in den sensiblen Bereichen der sexualpädagogischen Aufklärung und Antidiskriminierung (vgl. Punkt 6 und pädagogisches Konzept, Punkt 6.2).
2. Risikoanalyse
Der Raschelbande e. V. nimmt die Aufgabe der Gefahrenanalyse und ‑abwägung ernst und wird sich zukünftig mit Fachstellen und den örtlichen Behörden darüber beraten, welche Struktur- und Interventionsmaßnahmen von Beginn an zu treffen sind, um Gefährdungen zu minimieren. Hierbei nehmen wir ganz unterschiedliche Stellen in den Fokus: Neben dem Schutz des Kindeswohls in allen Belangen, liegt uns auch der Unfallschutz in besonderem Maße am Herzen. Im Folgenden sind unter den Punkten 3 bis 6 Maßnahmen der Prävention ausformuliert. Ab Punkt 7 sind Maßnahmen der Intervention aufgeführt, die deutlich machen, wie der Raschelbande e.V. konkret mit Gefährdungssituationen umgeht.
2.1 Besondere Gefahren bezogen auf die Aufenthaltsorte
Bauwagen, Freifläche, Wald: An diesen Orten halten sich die Raschelbande-Kinder auf. Jeder Ort stellt das pädagogische Fachpersonal bezogen auf die Aufsichtspflicht vor andere Herausforderungen. Deshalb ein Gedanke vorab: Wir gestalten die Orte, an denen wir uns aufhalten – natürlich ohne unnötig in die Natur einzugreifen. Wir tragen dazu bei, dass sie sichere Orte werden und bleiben.
- Unsere Bauwagen dienen als gesicherte, für die Erzieher*innen gut einsehbare Räumlichkeiten, die Schutz vor Witterung und externen Personen bieten. Somit schätzen wir sie als “relativ sicher” ein, sie können jederzeit als Rückzugsort aufgesucht werden. Gefahrenquellen innerhalb der Bauwagen lassen sich eher bei den zwischenmenschlichen Kontakten verorten. Gefährliche Gegenstände wer- den kindersicher an einem separaten Ort verstaut: Ob Ausrüstung im Bollerwagen, Utensilien zur Gartenarbeit, Gegenstände des Küchenbedarfs oder Reinigungsmittel – diese liegen niemals frei zugänglich herum.
- Die Freifläche um die Bauwagen gehört für die Kinder zur bekannten Raschelbande-Umgebung. Mit zunehmendem Radius verlagern sich aber die Gefahrenpotenziale: Nach Rücksprache mit den zuständigen Ämtern und behördlichen Einrichtung werden Vorsichtsmaßnahmen getroffen, darunter fallen etwa Brand- und Forstschutz. Auch sind wir im Wald nicht immer allein: Das Areal um die Bauwagen ist für jede*n frei zugänglich. Es können Müll und gefährliche Gegenstände von Dritten hinterlassen werden. Hier ist besondere Vorsicht vonseiten des pädagogischen Personals gefragt. Sie übernehmen regelmäßige Kontrollgänge.
- Im Wald besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial: Je nach Wetterlage müssen die Erzieher*innen verschiedene Aspekte berücksichtigen – dazu zählen etwa:
- Witterung: Vorsicht vor herabfallenden Ästen, großen Pfützen und Wasseransammlungen nach Stürmen; vor maroden Bäumen nach einer anhaltenden Trockenperiode; vor Stolperfallen insbesondere in der Dämmerung; vor zu hoher Sonneneinstrahlung auf Grünflächen ohne Baumbestand im Sommer. Hier ist das pädagogische Fachpersonal angehalten entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen (die entsprechenden Orte dürfen von den Kindern nicht aufgesucht werden, bis die Gefahrenquelle entfernt ist; Förster benachrichtigen; für Sonnenschutz (Kleidung, Sonnencreme) sorgen etc.).
- Lebewesen: Im Wald stoßen die Kinder immer wieder auf Tierbauten und Löcher im Boden, die nicht sofort ersichtlich sind. Diese können zu Stolperfallen werden, oder die Kinder können in ihnen feststecken. Darüber hinaus kann es zu Kontakt mit herumstrolchenden (Haus-) Tieren kommen. Im Bereich des Gesundheitsschutzes sind wir wachsam und agieren präventiv, um Zecken, Würmern etc. keine Angriffsfläche zu bieten. Bezüglich all dieser Punkte üben wir klare Verhaltensregeln mit den Kindern ein.
- Plan-Standort: In nicht allzu großer Entfernung befinden sich der Decksteiner Weiher und die Straßenbahnlinie 7. Welche Gefahrenpotenziale sich hieraus ergeben, wird zukünftig genauer betrachtet.
- Weitere Aspekte, bei denen Vorsicht geboten ist: Bauwerke aus Ästen (z. B. Tipis) sind hinsichtlich ihrer Stabilität vom pädagogischen Fachpersonal sicher zu konstruieren und regelmäßig zu kontrollieren. Die Vielfalt von Flora und Fauna birgt auch giftige Gefahren, über die die Kinder aufgeklärt werden.
2.2 Besondere Gefahren bezogen auf den Umgang miteinander: Mitarbeiter*in – Kind
- Die unter Punkt 5.2 aufgeführten grenzverletzenden Verhaltensweisen und darüber hinaus die Gefahr von (sexueller/seelischer/körperlicher) Gewalt sehen wir insbesondere in schlecht einsehbaren Bereichen erhöht. In der Einrichtung sind das etwa die Toiletten und die Wickelecke.
- Besondere Situationen wie mögliche Wanderungen in der Dämmerung, Übernachtungen in der Gruppe oder der Umgang mit Eins-zu-eins-Situationen werden rechtzeitig im Team besprochen.
- Jede*r Erzieher*in muss spezifische Bedürfnisse der Kinder kennen: Allergien, chronische Erkrankungen, Vorlieben und Abneigungen der Kinder werden von den Eltern bei der Aufnahme in den Kindergarten kommuniziert und durch die Erzieher*innen dokumentiert.
2.3 Besondere Gefahren bezogen auf den Umgang miteinander: Kind – Kind
- Auch hier entstehen Gefährdungssituationen insbesondere in schlecht einsehbaren Bereichen (vgl. Punkt 3.2).
- Beim Spielen und Toben kann es zu Unfällen kommen: Insbesondere sehen wir Gefahrenpotenzial bei Wasserspielen im Sommer oder bei Rangeleien, die Reaktionen herbeiführen, wie beispielsweise aus Versehen ein anderes Kind vom Baum zu stoßen.
- Klar formulierte Verhaltensregeln werden mit den Kindern eingeübt.
2.4 Besondere Gefahren bezogen auf Dritte
- Wir legen Wert auf einen sensiblen Umgang des Kennenlernens bei Hospitationen Externer (Praktikant*innen, interessierte neue Erzieher*innen, …) sowie bei der Einarbeitung neuen Personals. Denn hierbei betreten für die Kinder “fremde” Menschen ihren privaten Bereich. Grundsätzlich gilt: Die Bezugspersonen lassen die ihnen anvertrauten Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Obhut Dritter. Äußert ein Kind Unbehagen, wird darauf eingegangen.
- Besondere Situationen wie Ausflüge, Feste innerhalb der Raschelbande mit den Eltern und Familien der Kinder oder wenn Dritte, wie etwa Handwerker*innen oder Reinigungskräfte vor Ort sind, werden gesondert betrachtet. Grundsätzlich gilt: Sie alle sind keine Bezugs- und Aufsichtspersonen für die Kindergruppe.
- Die Bring- und Abholzeiten sorgen für Trubel und erfordern die Aufmerksamkeit des pädagogischen Personals. Klare Richtlinien, welche Personen die Kinder abholen dürfen, werden kommuniziert und dokumentiert. Wichtig sind uns zudem klare Absprachen darüber, ab wann ein Kind als „übergeben” und abgeholt gilt – denn ein bloßer Zuruf aus der Ferne genügt nicht.
- Wir sind nicht allein im Wald: Sobald sich Dritte den Kindern nähern, schaltet sich das pädagogische Personal ein, um die Situation einzuschätzen und eingreifen zu können. Sollten Verdachtsmomente grenzverletzenden Verhaltens oder gar von Straftaten entstehen, werden weitere Personen eingeschaltet (vgl. Notfallpläne, Punkt 7).
3. Vermeidung von Grenzüberschreitungen: Unser Verhaltenskodex
3.1 Erwachsene als Vorbild
Erwachsene dienen immer als Vorbild für Kinder. Deswegen achten wir darauf, wie unser Miteinander sich ausgestaltet. Keinen Platz haben: jegliche Androhung oder gar Ausübung von (körperlicher und seelischer) Gewalt, sozialer Ausschluss, ein Vorführen des Kindes, Bestrafungen, Auslachen, Schadenfreude, (im Umgang mit Kindern) Ironie, Zwang, Angst machen, Absprachen brechen, Ignorieren, nicht ausreden lassen oder autoritäres Verhalten (außer in absoluten Notfällen).
Wir sind alle Menschen: All das kann natürlich im Alltag trotzdem mal (!) passieren, sollte aber immer reflektiert werden. Wir legen Wert auf eine offene und konstruktive Gesprächs- und Feedbackkultur (vgl. Punkt 2.2): Geschehen Fehler, so klären wir die Situation und entschuldigen uns. Von Seiten der Kinder erwarten wir keine Entschuldigung, da diese von Herzen kommen sollte und als Zwang ihre wahre Bedeutung und ihre Authentizität verliert.
3.2 Team als Basis
Unsere Einrichtung steht für Partizipation, Mitbestimmung, demokratisches Denken und Handeln sowie Wertschätzung. Eine Feedbackkultur, die Lob und Kritik gleichermaßen pflegt, soll gefördert werden. Es ist die Aufgabe des Raschelbande e. V. im Alltag dafür zu sorgen, dass Selbst- und Fremdreflexion stattfinden kann. Dieser Verantwortung kommen wir nach durch:
- Regelmäßige Teamsitzungen, Supervisionen und Reflexionen. Sie fördern das Verständnis, klären Unsicherheiten und helfen allen, sich weiterzuentwickeln.
- Im Team wird eine Person als Kinderschutzbeauftragte*r und Ansprechpartner*in für alle Kinder und Eltern benannt.
3.3 Nähe und Distanz
Nähe und Distanz prägen unsere zwischenmenschlichen Beziehungen. Jedes Individuum hat ein Bedürfnis nach beidem: Es braucht Nähe, genauso wie die Möglichkeit, sich abgrenzen zu können. Beiden Bedürfnissen kommen wir im Tagesablauf und speziell in Eins-zu-Eins-Situationen nach. Dabei unterscheiden wir nochmal zwischen Nähe und Distanz bei Erwachsenen und Kindern sowie Nähe und Distanz zwischen Kindern.
- Zwischen Erwachsenen und Kindern
Die Beziehung zwischen Erwachsenem und Kind ist naturgemäß von einem Machtgefälle geprägt. Deswegen ist es besonders wichtig, dass wir gewisse Regeln beachten, um die Grenze eines jeden Kindes zu wahren und zu respektieren:- Wir akzeptieren jedes Nein (verbal oder nonverbal ausgedrückt) – es sei denn, es ist ein absoluter Notfall und wir können durch das Ignorieren des Neins das Kind vor Schaden bewahren oder ein anderes schützen.
- Wir küssen keine Kinder und bieten von uns aus keine körperliche Nähe an. Sucht das Kind jedoch körperliche Nähe, so kann darauf eingegangen werden – wenn die Erziehungskraft das möchte und mit ihren Grenzen verein- baren kann.
- Wir sprechen die Kinder mit ihren Vornamen an, und verzichten bewusst auf Kosenamen und dergleichen.
- Wir respektieren die Intimsphäre; auch beim Wickeln, beim Gang zur Toilette (vgl. Punkt 4.5) und beim Umziehen.
- Wir fotografieren und filmen die Kinder nicht in höchst intimen Lebensbereichen wie z. B. auf der Toilette, beim Wickeln, beim Schlafen, beim Umziehen, nackt bzw. halbnackt beim Schwimmen/Planschen, beim Essen. Möchte ein Kind nicht fotografiert werden, wird dies in jedem Fall akzeptiert. Es wird nicht versucht, das Kind zu überreden. Die fotografierende oder filmende Person ist sich ihrer Verantwortung bewusst: Es werden keine das Kind in irgendeiner Weise bloßstellenden Aufnahmen (z.B. beim Nasebohren) gemacht.
- Eine Veröffentlichung des Foto-/Filmmaterials erfolgt ausschließlich nach erfolgter Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten. Im Raschelbande-Alltag wird nur mit einer Kamera unserer Einrichtung fotografiert/gefilmt, nicht mit privaten Handys. Die Fotos werden nach Einwilligung in regelmäßigen Abständen auf sicherem Wege (USB/Cloud) an die Eltern weitergegeben. Wir veröffentlichen keine Fotos, auf denen die Kinder von vorne zu sehen sind, auf unserer Homepage. Darüber hinaus agieren alle Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Raschelbande e. V. im Digitalraum achtsam und teilen – wenn überhaupt – Foto-/Filmmaterial ausschließlich über sichere Kanäle.
- Zwischen Kindern
Kinder sollen und dürfen die Möglichkeit haben, sich körperlich zu begegnen: Sie fassen sich an den Händen, sie toben und kuscheln miteinander. Sie gehen zusammen zur Toilette und entdecken ihren Körper, vielleicht auch die Körper anderer Kinder. Wichtig ist uns, dass sich jedes Kind wohl fühlt (vgl. Punkt 6).- Die Grenze ist immer erreicht, sobald sich ein Kind unwohl fühlt.
- Wir regen alle Raschelbande-Kinder dazu an, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und zu artikulieren. Darüber hinaus liegt unser Augenmerk darauf, alle Kinder dafür zu sensibilisieren, dass Grenzen individuell sind – was das eine Kind schön findet, mag ein anderes Kind gar nicht.
- Wir behalten im Raschelbande-Alltag die Beziehungen der Kinder untereinander im Blick und schreiten ein, sobald ein Machtgefüge entsteht, das grenzverletzendes Verhalten beinhaltet.
Microsoft Word — Schutzkonzept (Stand 11.07.2021).docx
3.4 Gewaltfreie Kommunikation
Wörter haben nicht nur eine Bedeutung, sondern transportieren oft auch eine Wertung. Sprache kann so positiv oder negativ konnotiert sein. Damit Kinder sich frei entfalten und ausprobieren können, ist es wichtig, einen wertfreien Raum zu etablieren, in dem auch Konflikte nicht auf persönlich-emotionaler Ebene, sondern auf der Sachebene gelöst werden. Häufig wird durch eine unbedachte Sprachverwendung vorschnell gewertet. Bei Problemen werden Sach- und Beziehungsebene vermengt, was eine befriedigende Auflösung schwierig macht. Kinder sind sehr sensibel für Feedback, insbesondere von Bezugspersonen.
Raschelbande e. V. ist es ein Anliegen, Kindern Freiraum zu bieten, indem sie ihre Persönlichkeit individuell entwickeln können. Dazu eignet sich in besonderer Weise die Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg.
Dieser Ansatz ist davon geprägt, seinem Gegenüber mit Empathie entgegenzutreten. Die Gewaltfreie Kommunikation dient insbesondere zur Lösung von Konflikten und entlastet die Situation, indem sie Wahrnehmen und Fühlen voneinander trennt. Dieses Verfahren hilft bei der Unterscheidung, was Konflikte auf der Sachebene und der Ge- fühlsebene mit einem machen.
Für die Kommunikation im Alltag bedeutet dies, dass wir Dinge erst beobachten – ohne direkt emotional involviert zu sein. Das Gefühl, was meine Beobachtung in mir auslöst, verstehe ich als ein unbefriedigtes Bedürfnis, das ich stillen möchte. Auf dieser Basis formuliere ich meine Bitte. Rosenberg bietet dafür eine simple Formel an:
3.5 Wickeln und Hilfe auf der Toilette
Besonders sensible Situationen im Alltag wie das Wickeln oder die Unterstützung beim Toilettengang verlangen nach einer intimen und privaten Umgebung. Gerade hier bieten wir den Kindern einen entsprechenden Schutz, denn in beiden Situationen liegt ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vor (vgl. Punkt 3.2). Grundsätzlich gilt:
- Das Kind darf sich aussuchen, von wem es Hilfestellungen bekommt.
- Wir nehmen das Recht der Kinder ernst, bestimmte Erzieher*innen in intimen Situationen abzulehnen – sollte die Ablehnung konstant sein, hinterfragen wir das.
- Jedes Kind wird ermutigt, ihm unangenehme Situationen sofort zu unterbrechen. Natürlich gehen die Erzieher*innen darauf ein.
- Dieses Aufzeigen von Wünschen und persönlichen Grenzen wird uneingeschränkt respektiert.
- In allen intimen Situationen wird auf eine sensible und klare Sprache geachtet. Konkret bedeutet das: Alle Handlungen, die den Körper betreffen, werden verbal begleitet. Alle Körperteile werden so benannt, wie sie heißen (Vulva, Penis, Hoden, Po), statt “verniedlichende” Begriffe zu verwenden.
Grundsätzlich sind die Türen im Wickelbereich offen, aber der Ort ist nicht offen einsehbar. Wir achten darauf, dass die Privatsphäre des Kindes gewahrt bleibt. Das gilt insbesondere, wenn Dritte in der Umgebung sind, oder weitere Kinder aus Interesse und Neugier der Situation beiwohnen möchten, und das “Wickelkind” zu verstehen gibt, dass die Situation ihm aufgrund weiterer Anwesender unangenehm ist. Verlässt die Erziehungskraft mit einem Kind die Gruppe, teilt sie dies mit, sodass alle immer wissen, wo gewickelt wird.
Jedes Kind entscheidet selbst, ob und wann es Hilfe beim Toilettengang möchte und von wem. Hierbei achten wir auch auf nonverbale Signale und helfen individuell beim Übergang windelfrei zu werden oder wenn „mal etwas danebengegangen ist”.
Unser Toilettenwagen wird eine Toilette für Erwachsene und eine oder mehrere für Kinder haben. Die Kinderkabinen haben halbhohe Türen, die nicht abgeschlossen werden können. Im Raschelbande-Alltag ist uns wichtig, dass immer eine Aufsichtsperson im Wagen ist, wenn dieser genutzt wird. Wir etablieren Regeln und treffen Absprachen mit den Kindern hinsichtlich der Nutzung des Toilettenwagens. Kindern, die alleine zur Toilette gehen möchten, bieten wir an, mitzukommen und dafür zu sorgen, dass sie ungestört sind. Wird hingegen um Unterstützung gebeten, so findet diese nur in den Bereichen statt, die vom Kind gewünscht werden. Ist etwa nur Hilfe beim Anziehen der Hose gewollt, ist auch nur hier zu unterstützen. In Situationen, die erfahrungsgemäß für Kinder schwierig sein können, wie möglicherweise dem Abwischen des Pos nach dem Stuhlgang, kann die Bezugsperson, nach Absprache mit dem Kind, helfen. Wird dies jedoch vom Kind abgelehnt, ist das zu akzeptieren. Wir übertreten keine Grenzen, wir respektieren sie. Je nachdem wie die konkrete Toilettensituation aussehen wird, sind an dieser Stelle weitere Hinweise zu ergänzen. Dieser Punkt ist noch nicht abgeschlossen.
4. Partizipations- und Beschwerdeverfahren für Kinder
Dieser erweiterte Leitsatz steht für das Denken und Handeln im Raschelbande-Alltag. Ganz konkret bedeutet das: Die uns anvertrauten Kinder sollen sich beschweren – ohne Angst. Es ist wichtig, dass allen Kindern klare Lösungsvorschläge beziehungsweise Hilfsangebote gemacht werden. Denn das dient auch der Prävention. Es ist die Aufgabe des pädagogischen Fachpersonals für Beschwerden, Kritik etc. passende Räume und Angebote im Kita-Alltag zu etablieren. Leitung und Vorstand unterstützen (wenn nötig) dabei. Wichtig ist, dass den Kindern der Zusammenhang zwischen einer Beschwerde und der sich daraus ableitenden Konsequenz klar wird.
4.1 Demokratische Strukturen fördern flache Hierarchien
Demokratische Strukturen erfordern, dass sie lebendig gehalten werden und dass alle Beteiligten ihre Rechte kennen. Um flache Hierarchien zu etablieren, ist es wichtig, dass das pädagogische Fachpersonal bewusst einen Teil seiner Macht abgibt. Dafür übernehmen die Kinder – entsprechend ihrer Fähigkeiten – Verantwortung.
Was bedeutet das konkret im Raschelbande-Alltag? Wir fördern Selbstbestimmung und Teilhabe – denn nur so können die Kinder erfahren, dass ihre Meinung gehört wird, sie ihre Lebenswelt mitgestalten können und ihr Verhalten Konsequenzen mit sich bringt.
Wie im pädagogischen Konzept unter Punkt 4.2 beschrieben, werden die Kinder ermutigt, Partizipation und Mitbestimmung im Alltag zu leben. Als geeignete Prozesse bieten sich regelmäßig stattfindende Kinderkonferenzen sowie die Gründung eines Kinderrates an. Klar ist: Alle gehen achtsam mit den Gefühlen, Bedürfnissen und Grenzen des Gegenübers um – dabei erkennen wir an, dass es bewusst oder unbewusst zu grenzverletzendem Verhalten kommen kann.
Damit Partizipation gelingt, sind bestimmte Verhaltensweisen und Regeln für die Kinder wichtig. Festgelegte Absprachen zwischen dem pädagogischen Team und den Kindern sowie den Kindern untereinander dienen ihrer Sicherheit und sind unter anderem:
- in Ruf- und Hörweite bleiben
- durch die Erzieher*innen räumlich festgelegte Grenzen nicht überschreiten (z. B. bis zu dem Baum, dem Busch etc. dürfen sich die Kinder von der Gruppe entfernen)
- keine Pflanzen, Beeren, Tiere oder herumliegende Gegenstände etc. in den freien Wald- und Naturflächen in den Mund nehmen oder essen – das pädagogische Fachpersonal soll angesprochen werden, ob etwas “probiert” werden darf
- aktiv sein und bleiben: partizipieren und beschweren (vgl. Punkt 5.3 und 5.4)
- keine Gewalt, gewaltfreies Kommunizieren; Nachfragen beim Gegenüber, anstatt direkt in Aktion zu gehen (all dies liegt uns bei den zwischenmenschlichen Beziehungen der Kinder untereinander besonders am Herzen)
- bestimmte Verhaltensweisen mit den Kindern einüben und ein Bewusstsein da- für, dass das pädagogische Fachpersonal als Vorbild fungiert
4.2 Grenzen erkennen und ernst nehmen
Wir hinterfragen im Raschelbande-Alltag unsere Positionen, um alle Facetten unerwünschten Verhaltens aufzudecken. Beispiele für unerwünschtes Verhalten sind unter anderem:
- pädagogisch fragwürdiges Verhalten
- die eigenen Bedürfnisse voranstellen und nicht primär das Kindeswohl beachten
- Ausüben von Macht bzw. Machtgefälle ausnutzen
- unkontrolliertes Ausagieren der eigenen Gefühle
- herabwürdigende Aussagen
- Versäumnisse bei Pflege, Aufsicht und Versorgung
Um ein Verhalten als unangemessen oder grenzverletzend einordnen zu können, sehen wir sowohl objektive Faktoren als maßgebend an, aber auch das subjektive Empfinden der Kinder. Das subjektive Empfinden erfordert im Raschelbande-Alltag eine besondere Berücksichtigung, da sonst die Gefahr besteht, dass eine Verletzung nicht ernst genommen wird. Sätze wie bspw. „Es war nicht so gemeint.” sind mit besonderem Augenmerk zu betrachten, da Menschen Verhaltensweisen oder Aussagen als unterschiedlich verletzend empfinden können. Bevor wir mit der ersten Raschelbande-Gruppe starten, aktualisieren wir unter Berücksichtigung weiterer Hilfsmaterialien, wie beispielsweise die vom Paritätischen erstellte „Verhaltensampel”, unseren Verhaltenskodex. Des Weiteren nehmen wir Anregungen durch das pädagogische Fachpersonal auf.
4.3 Gelebte Teilhabe mithilfe von altersgerechter Information
Um ein sicheres Wertegefüge zu etablieren, sollen fortlaufend gemeinsam Rechte und Regeln benannt, formuliert und sichtbar gemacht werden. Hierbei können Themen- und Projektphasen helfen. Darüber hinaus sollen vielfältige Materialien genutzt werden, die altersspezifische Hilfestellung bieten. Wie genau Teilhabe im Raschelbande-Alltag gestaltet ist, richtet sich nach den Vorlieben und Bedürfnissen der Gruppe – denkbar wäre etwa:
- Abstimmung durch Naturmaterial (Stein, Stock)
- Handzeichen oder Symbolkarten
- Beschwerdetafel
4.4 Wie beschwere ich mich?
Das pädagogische Personal ist sich bewusst, dass Beschwerden der Kinder nicht immer direkt geäußert werden, sondern ganz unterschiedlich zutage treten können. Nonverbale Beschwerden, etwa durch Mimik, Gestik, Körperhaltung, Aggression (wie Beißen, Kratzen etc.) werden ernst genommen. Welche Kritikräume geschaffen werden, wird erarbeitet, festgeschrieben und im Alltag auf Wirksamkeit überprüft und stets angepasst. Möglichkeiten bieten sich beispielsweise:
- direkt im Morgenkreis, von Angesicht zu Angesicht mit der betreffenden Person, wahrnehmende Beobachtung des pädagogischen Fachpersonals oder
- indirekt mithilfe eines „Meckerkastens“.
4.5 Bei wem beschwere ich mich?
Verschiedene Möglichkeiten und Wege für Beschwerden sollen transparent, zu jeder Zeit zugänglich und nachhaltig wirksam sein – hierbei unterscheiden sich die Wege für Kinder, Fachkräfte und Eltern. Der Raschelbande e. V. plant, eine Vermittlungsstelle (analog zur Vertrauensperson) einzurichten, mit dem Ziel, das direkte Gespräch zwischen den Betroffenen zu ermöglichen und diesem bei Bedarf als neutrale Stelle beizuwohnen.
4.6 Was passiert, wenn ich mich beschwere?
Beschwerden und die daraus resultierenden Problemlösungen werden dokumentiert. Bittet ein Kind um Verschwiegenheit, wird diese zumindest bei „großen“ Beschwerden nicht vorbehaltlos zugesichert, da es in diesem Fall wichtig ist, den Vorfall allumfassend zu untersuchen. Hier können weiterführende Schritte notwendig sein, die eine absolute Vertraulichkeit ausschließen. „Kleinere“ Beschwerden werden vertraulich behandelt, wenn dies möglich ist.
5. Orientierung bieten: Ganzheitliche Sexualpädagogik
Der Raschelbande e. V. steht für eine präventive und Grenzen achtende Grundhaltung, in welcher die Rechte und die Intimsphäre der Kinder gewahrt werden. Wir stellen eine altersgerechte Aufklärung der Kinder zum Thema Sexualität ab dem ersten Kindergartenjahr sicher. Hierzu gehört die Vermittlung von Körperwissen, die spielerische Aufklärung über Zeugung, Schwangerschaft und Geburt, aber auch Themen wie Körpergefühl, Geschlechtsidentität und verschiedene Lebens- und Beziehungsformen werden thematisiert.
Der Wald an sich birgt bereits viele verschiedene Möglichkeiten zum Entdecken des eigenen Körpers, etwa durch Barfußpfade oder „blindes“ Riechen und Fühlen. Zudem wird geeignetes pädagogisches Material zur Verfügung gestellt, dazu zählen etwa Bilderbücher oder Themenboxen.
Wir stehen für eine sexualfreundliche Erziehung. Hierfür ist die Haltung des pädagogischen Personals zum Thema Sexualität entscheidend. Nur wer sich selbst und seine eigene Position zur Sexualität kennt, kann auch den Kindern ein unvoreingenommenes Bild von Sexualität vermitteln. Das Personal bringt auf der einen Seite Fachwissen zum Thema mit, auf der anderen Seite sollten sie bereit sein zur Selbstreflexion, Beobachtung und Teamarbeit in diesem Kontext.
- Fachwissen bedeutet, dass sie Kenntnisse zur Sexualentwicklung von Kindern mitbringen und sich bewusst sind, dass sich jedes Kind individuell entwickelt.
- Selbstreflexion bedeutet, dass sie ein Bewusstsein für Stärken und Unsicherheiten in der eigenen Sexualität haben und dadurch den eigenen Standpunkt zum Thema kindliche Sexualität (weiter-)entwickeln.
- Teamarbeit bedeutet, dass das Thema Sexualpädagogik in den Teambesprechungen offen angesprochen wird und zwar nicht nur, wenn es die Umstände erfordern. Vielmehr ist Sexualerziehung Teil der konzeptionellen Bildungsarbeit. Die Verankerung des sexualpädagogischen Themenkomplexes im Schutzkonzept soll den Fachkräften Handlungssicherheit im Umgang mit diesem sensiblen Thema und in der Arbeit mit den Kindern geben. Fragen der Kinder zu diesem Thema sollen auf- gegriffen und beantwortet werden. Ein Augenmerk liegt sicherlich auch auf der sprachlichen Neutralität: ohne Euphemismen oder metaphorische Umschreibungen sollen die Erzieher*innen – im besten Falle genauso wie die Eltern – klar benennen statt „nur” umschreiben.
Dies ist ein Leitgedanke, der auch im Bereich der sexualpädagogischen Bildung passend wirkt. Bewusst geben wir den uns anvertrauten Kindern Raum, um ihre immanente Neugier zu stillen, aber auch um sie zu sensibilisieren für das Gegenüber. Inwieweit die Kinder ihre Neugier ausleben können, orientiert sich sowohl an den Grenzen der Kinder selbst, als auch an denen der Erzieher*innen.
Die Kinder dürfen in der Raschelbande-Umgebung den eigenen Körper und auch den der anderen Kinder erkunden (vgl. Punkt 4.3). Es ist essenziell, dass die beteiligten Kinder ausdrücklich damit einverstanden sind. Die Kinder werden dazu angehalten, im Vorfeld den Erzieher*innen Bescheid zu geben, dass sie eine „Kuschelauszeit“ nehmen möchten. Einige feste Regeln gibt es und diese werden den Kindern offen und wiederholt kommuniziert:
- Wenn ein Kind NEIN sagt, dann heißt das auch NEIN.
- Gegenstände in Körperöffnungen einzuführen, ist verboten.
- Lecken ist verboten.
- Erwachsene nehmen niemals aktiv an solchen Spielen teil. Diese Regeln werden nochmal verstärkt zum Thema gemacht, sobald sich entsprechende Spielsituationen ankündigen. Was mag ich? Was ist mir unangenehm? Was mag ich gar nicht? – All dies besprechen wir mit den Kindern immer wieder. Die Kinder lernen auf diese Weise, Gefühle und Grenzen zu benennen sowie ganz klar “Nein” und “Stopp” zu sagen. Kinder sind bei Doktorspielen gerne unbeaufsichtigt, um so Intimität und Nähe herzustellen. Dies berücksichtigt das pädagogische Personal, soweit möglich. Sie nehmen aber Grenzüberschreitungen wahr und beenden, wenn nötig, an dieser Stelle das Spiel (selbstverständlich mit einem erklärenden Gespräch).
6. Unsere Notfallpläne – Was ist im Fall der Fälle zu tun?
Grundsätzlich agieren wir zum Wohle der Kinder, gehen unserer Aufsichtspflicht achtsam nach, nehmen diese als Träger der freien Jugendhilfe sehr ernst. Im Verdachtsfall oder beobachteten Fall von Kindeswohlgefährdung wird der Raschelbande e. V. umgehend aktiv. Das bedeutet konkret: Wir informieren sofort die zuständigen Behörden (Polizei, Jugendamt) und unterstützen diese bei der Aufarbeitung des Falls.
Für verschiedene Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung entwickeln wir auf Grundlage des § 8a SGB VIII und § 47 SGB VIII Notfallpläne (vgl. Punkte 7.1 bis 7.4), die den Ablauf und die Reihenfolge der Kommunikation und möglicher Konsequenzen verbindlich festschreiben und in der Praxis fortlaufend weiterentwickelt werden. Sollte sich ein Verdachtsfall erhärten, handeln wir vertraulich und in Rücksprache mit den Betroffenen. Unterstützung und Hilfe nehmen wir intern und extern in Anspruch. Straftaten werden zur Anzeige gebracht. Sollte der Verdacht eines Übergriffes im Raum stehen, werden alle bisherigen und zukünftigen Vorgänge hierzu schriftlich dokumentiert.
6.1 Ablaufplan bei Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen und/oder Vereinsmitglied(er) – Notfallplan A
Die Eltern des mutmaßlich betroffenen Kindes werden von Beginn an informiert und in die Prozesse eingebunden.
6.1.1 Interne Krisenbewältigung
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von intern wird die pädagogische Leitung sofort über das meldepflichtige Ereignis informiert. Die informierte Leitung setzt sich mit dem Träger von Raschelbande e.V. in Verbindung, der durch den Vorstand vertreten wird. Sollte die Leitung involviert sein, ist der Träger direkt zu informieren. Im Anschluss bespricht und bewertet die Leitung/der Träger den Verdachtsfall. Auf dieser Basis wird eingeschätzt, ob sofortige Maßnahmen notwendig sind. Ist dies der Fall, werden Maßnahmen zur internen Krisenkommunikation in die Wege geleitet und umgesetzt (z. B. Information des Elternrates, anderer Eltern, aller Eltern, Elternabende). Gegebenenfalls wird eine externe Beratung hinzugezogen.
6.1.2 Krisenbewältigung mit externer Unterstützung
Für den Fall, dass die interne Krisenkommunikation noch Fragen offen lässt bzw. nicht erfolgreich ist und eine weitere Klärung notwendig ist, wird auf die Expertise einer unabhängigen Instanz zurückgegriffen (z. B. Paritätischer Wohlfahrtsverband). Der*die entsprechende Expert*in prüft den Fall, berät die vorher benannten Ansprechpartner*innen des Raschelbande e. V. zum weiteren Vorgehen und begleitet alle weiteren Schritte (externe Ansprechpartner*innen vgl. Punkt 8):
- Begründet sich der Verdacht nicht, werden alle Beteiligten informiert, ggf. folgt eine Rehabilitation der im Verdacht stehenden Person(en)
- Begründet sich der Verdacht, folgt eine gemeinsame Risikoeinschätzung und es wird geprüft, ob eine Meldepflicht gegenüber dem Landesjugendamt besteht. Außerdem werden Gespräche mit der/den Personen geführt, der/denen ein unzulässiges Verhalten vorgeworfen wird.
- Je nach Situation schließen sich weitere Schritte an (z. B. Freistellung/Hausverbot/ggf. Strafanzeige, Hilfe für Betroffene). In der Aufarbeitung des Falls ist uns Transparenz (im Team) besonders wichtig.
6.1.3 Zusätzliche Absicherung
Bezogen auf den möglichen Fall, dass sowohl die pädagogische Leitung als auch Personen auf der Vorstandsebene verdächtigt werden, sichern wir uns zusätzlich ab: Eine Vertrauensperson wird benannt, die als Ansprechpartner*in fungiert und darin geschult ist, alle notwendigen Schritte einzuleiten (Kontaktaufnahme mit externen Stellen, Jugendamt, Polizei etc.).
6.2 Ablaufplan bei Kindeswohlgefährdung von extern – Notfallplan B
Besteht ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von extern (z. B. Elternteil, Ver- wandte oder andere Personen aus dem sozialen Umfeld des Kindes), werden die An- haltspunkte für den Verdacht dokumentiert und es wird unverzüglich das Team/die Leitung über den Verdachtsfall informiert. Die informierte Leitung setzt sich mit dem Träger des Raschelbande e. V. in Verbindung, der durch den Vorstand vertreten wird. Im Anschluss bespricht und bewertet das Team/die Leitung/der Träger den Ver- dachtsfall. Gemeinsam wird eingeschätzt, ob sofortige Maßnahmen notwendig sind. Sind keine sofortigen Maßnahmen notwendig, wird der Verdachtsfall weiter beobach- tet, dokumentiert und besprochen, bis Team/Leitung/Träger zu der sicheren Einschät- zung kommen, dass der Verdacht entweder begründet oder nicht begründet ist. Sind (sofortige) Maßnahmen notwendig, wird auf die Expertise von einer unabhängigen Instanz zurückgegriffen (z. B. Paritätischer Wohlfahrtsverband). Ab hier leitet der*die entsprechende Expert*in das professionelle Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohl- gefährdung an und entscheidet. Die Abläufe sind ähnlich wie bei Notfallplan A – mit dem Unterschied, dass gesondert zu reflektieren ist, ab wann die Eltern einbezogen werden sollten: Es gilt, sie möglichst frühzeitig zu informieren, wenn dadurch nicht der Schutz und das Wohlergehen des Kindes zusätzlich gefährdet werden.
6.3 Kindeswohlgefährdung unter Kindern – Notfallplan C
Es ist die Aufgabe des pädagogischen Personals, Situationen von Kindeswohlgefährdung unter den Kindern zu erkennen: Sie müssen einschätzen, ob es sich um Grenzverletzungen, Übergriffe oder sexuellen Missbrauch handelt. Auch die Abgrenzung zu altersgerechter sexueller Aktivität ist sehr wichtig und wird durch das entsprechend geschulte Personal erkannt. Sollten schwere Grenzverletzungen vorliegen, wird die Leitung informiert, anschließend werden Sofortmaßnahmen und eine Einschätzung des Gefahrenpotentials vorgenommen. Schließlich werden unabhängige Expert*innen hinzugezogen und eine gemeinsame Risikoanalyse durchgeführt. Die Eltern der beteiligten Kinder werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert – das geschieht in Absprache mit dem*der unabhängigen Expert*in und unter Berücksichtigung der individuellen Familienkonstellationen. Selbstverständlich wird dem betroffenen Kind unverzüglich Schutz gegeben und es wird getröstet. In Abhängigkeit von der Schwere des Falls werden Nachsorgemaßnahmen eingeleitet. Das übergriffige Kind wird auf sein Verhalten angesprochen mit dem Ziel, Einsicht in sein Fehlverhalten zu fördern. Wenn nötig werden organisatorische Maßnahmen zum Schutz (z. B. Kind darf nur noch alleine zur Toilette gehen), Unterstützungs- und Nachsorgemaßnahmen eingeleitet.
6.4 Umgang mit verletzten Kindern – Notfallplan D
Kenntnisse der Ersten Hilfe sind Pflicht! Deshalb nehmen alle pädagogischen Fachkräfte in regelmäßigen Abständen an praktischen Schulungen beziehungsweise Auffrischungen zum Thema Erste Hilfe teil. Außerdem wissen die pädagogischen Fachkräfte, dass sie ohne Genehmigung der/des Sorgeberechtigten keine Medikamente verabreichen dürfen.
Beim Umgang mit verletzten Kindern unterscheiden wir nach der Schwere der Verletzung und nehmen dann geeignete Maßnahmen in Angriff:
- Bei leichten Verletzungen tröstet die zuständige pädagogische Mitarbeiter*in das Kind, leistet “kleine” Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Reinigen der Wunde, Pflaster, Kühlkissen). Außerdem sorgt er*sie dafür, dass Leitung und die Eltern des Kindes über den Vorfall informiert werden (bei Abholung oder sonst telefonisch).
- Bei mittleren Verletzungen werden die Leitung und die Eltern unverzüglich informiert. Falls die Eltern nicht erreichbar sind, wird die Notrufnummer 112 angerufen. Bis zum Eintreffen der Eltern/des Notarztes betreut der*die zuständige pädagogische Mitarbeiter*in das Kind, d. h. er*sie tröstet es und leistet ggf. notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Bei schweren Verletzungen wird unverzüglich die Notrufnummer 112 angerufen und, falls notwendig, werden vor Ort durch eine pädagogische Fachkraft lebensrettende Maßnahmen durchgeführt. Außerdem werden unverzüglich die Leitung und die Eltern des Kindes informiert. Sollten es die Eltern nicht zur Raschelbande, sondern erst ins Krankenhaus schaffen, begleitet die zu- ständige pädagogische Fachkraft das Kind ins Krankenhaus und betreut es bis zum Eintreffen der Eltern.
- Im Zweifelsfall gilt: Immer den Notruf wählen!
7. Unsere Ansprechpartner*innen
Der Notfallplan von Raschelbande e. V. enthält die Verpflichtung, in (Verdachts-)Fällen von (sexueller/körperlicher/seelischer) Gewalt Fachberatungsstellen einzubeziehen. Eine erste Liste mit Beratungsstellen ist erstellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Alle ausgewählten Stellen bieten Hilfestellungen bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum angemessenen Vorgehen im Falle von unangemessenem Verhalten oder gar Straftaten, die unter §8a SGB VIII fallen. Sie arbeiten vertraulich und ergreifen Partei für die Kinder.
An dieser Stelle sei noch einmal deutlich darauf verwiesen: Das Kindeswohl hat immer oberste Priorität. In jedem Fall ist der Schutzauftrag gegenüber den uns anvertrauten Kindern wichtiger als der Ruf der Einrichtung.
Im Falle von Kindeswohlgefährdung, inkl. sexueller Gewalt
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Köln e. V. Hilfen für Kinder und Eltern in Krisen/Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung Bonner Straße 151 50968 KölnTel.: 0221 577770 E-Mail: info@kinderschutzbund-koeln.de https://www.kinderschutzbund-koeln.de
Jugendamt Köln Kalk Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Tel.: 0221 22193999 E-Mail: jugendamt.lindenthal@stadt-koeln.de https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00059/index.html
PsG.nrw – Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt Poststraße 15 – 23 50676 Köln Tel.: 0221 921392-30 E-Mail: info@psg.nrw https://psg.nrw
Bei Diskriminierung in der Kita
ista – Institut für den Situationsansatz Kita-Fachberatung Muskauer Straße 53 10997 Berlin Tel.: 030 6953999-00 E-Mail: institut@situationsansatz.de https://situationsansatz.de
KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen! Naunynstraße 64 10997 Berlin E-Mail: kids@kinderwelten.net Tel.: 030 80206900 Beratung: Maryam Haschemi Tel.: 030 80206323 E-Mail: maryam.haschemi@kinderwelten.net https://kids.kinderwelten.net/de/
8. Fortbildungen
In Zusammenarbeit mit Expert*innen entwickeln die Leitungskraft und die Erzieher*innen einen Fortbildungsplan. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Fertigkeiten des pädagogischen Personals nehmen sie für den Raschelbande e. V. relevante Themen auf. Dafür nutzen sie das vielfältige Angebot verschiedener Fachberatungsstellen. Mögliche Fortbildungsbereiche sind unter anderem: Wald- und Naturpädagogik, Nachhaltigkeit, Diskriminierung/Rassismus, Diversität, sexualpädagogische Bildung, sexualisierte Gewalt. Supervisionen und Trainings ergänzen die Fortbildungen.
Fachberatungsstellen, welche zu o. g. Themen fortbilden sind beispielsweise folgende:
FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW Limbecker Platz 7 45127 Essen Tel.: 0201 1850880 E-Mail: fachstelle@gender-nrw.de https://www.gender-nrw.de/home_new/fuma-fortbildungen/
Landesverband der Wald- und Naturkindergärten NRW e. V. c/o Umwelt-Zentrum Merowingerstr. 88 40225 Düsseldorf Tel.: 0211 61018497 https://www.waldkindergaerten-nrw.de/leistungen/fortbildungen/
LVR – Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Tel.: 0221 809-0 E-Mail: post@lvr.de https://www.lvr.de/de/nav_main/
Zartbitter Köln e.V. Sachsenring 2-4 50677 Köln Tel. 0221 312055 E-Mail: info@zartbitter.de www.zartbitter.de
9. Unsere Kooperationspartner*innen
Wir verstehen uns als Erziehungspartner*innen der Familien – somit sind die Eltern wohl unsere wichtigsten Kooperationspartner*innen (vgl. pädagogisches Konzept Punkte 7 und 8). Eltern, die spezifische Fähigkeiten mitbringen und den Raschelbande-Alltag mitgestalten möchten, sind willkommen, dieses in Projektphasen zu tun. Außerdem wird es Elterndienste geben, wo es ganz automatisch zum Austausch kommt.
Darüber hinaus streben wir die Kooperation mit verschiedenen Institutionen und Einrichtungen an. Unser Ziel: Ein Netzwerk im Sozialraum der Kinder zu etablieren und dadurch ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu erweitern. Im Hinblick auf die Schule und U3-Spielgruppen sollen Übergänge für die Kinder erleichtert werden. Eine Zusammenarbeit kann auch zum Zweck der Förderung einzelner Kinder erfolgen.
Die Partnerschaften werden voraussichtlich ab Herbst 2021 geknüpft. Mögliche Kooperationspartner*innen sind:
- Grundschulen
- U3-Spielgruppen
- andere Wald- und Naturkindergärten
- interkulturelle Kitas
- Fachinstitute der Universität zu Köln, Fach- und Fachhochschulen z. B. für Sozialpädagogik
- Lokale Einrichtungen wie Jugendamt, Gesundheitsamt, Beratungsstellen, Therapeut*innen für Kinder mit besonderem Förderbedarf Schwerpunkt Demokratie
- FAIR.STÄRKEN e. V.: https://fairstaerken.de
- Partnerschaften für Demokratie Köln: www.demokratieleben-koeln.de/projektfo- erderungen/projektfoerderungen Schwerpunkt Nachhaltigkeit
- Gemüse Ackerdemie: www.gemueseackerdemie.de
- Tante Olga — der Unverpacktladen: www.tante-olga.de
- Umweltpädagogische Lernorte der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/artikel/03346/index.html Wir streben die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband und im Landesverband der Waldkindergärten Nordrhein-Westfalen an (vgl. pädagogisches Konzept Punkt 9).
10. Literatur
Bawidamann, A. et al. (2019): Kinderschutz zwischen Wald und Wiese. Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch in Waldkindergärten. Amyna e. V. Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch. München.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Hrsg.) (2009): Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls. (letzter Zugriff: 15.06.2021).
Bundesverband der Natur- und Waldkindergärten (Hrsg.) (o. J.): Gründen, Verein und Co. Zur Gründung von Natur- und Waldkindergärten. Kiel. (letzter Zugriff: 26.06.2021).
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) (Hrsg.) (2020), Babette Braun: Schutz vor sexualisierter Gewalt. Prävention in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Berlin/Remscheid: Elbe Druckerei Wittenberg GmbH.
Der Kinderschutzbund. Landesverband Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2020): Linktipps. (letzter Zugriff 20.06.2021).
Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.) (2016): Arbeitshilfe Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen. Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen. Berlin. (letzter Zugriff: 20.06.2021).
Der Paritätische NRW (Hrsg.) (2020): Sichere Orte für Kinder gestalten. Gewalt in Tagesangeboten für Kinder vorbeugen – erkennen – verhindern. Wuppertal. (letzter Zugriff 15.06.2021).
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. (Hrsg.) (2012): Das Bun- deskinderschutzgesetz – Inhalte und Umsetzungserfordernisse. Handreichung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen. Wuppertal: DKSB-NRW.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (Hrsg.) (2012): Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfen (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII). (letzter Zugriff 03.06.2021).
Hierholzer, S. (2017): Kindliche Sexualität als Thema in der Frühpädagogik. (letzter Zugriff: 20.04.2021).
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e. V. (Hrsg.): Material zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten. (letzter Zugriff: 30.05.2021).
Paritätisches Jugendwerk NRW/Deutscher Kinderschutzbund LV NRW e. V. (Hrsg.) (2010): (Erweitertes) Führungszeugnis in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Arbeit des Kinderschutzbundes – Eine Arbeitshilfe. (letzter Zugriff: 03.06.2021).
Ribeiro, K. (2019): Kindliche Sexualentwicklung – und wie sie professionell pädagogisch begleitet wird. (letzter Zugriff: 19.04.2021).